Bürgerinnen und Bürger haben die Möglichkeit, bei der Stadt Datteln Veranstaltungseinrichtungen – wie die Stadthalle –, Schul- und Schulungsräume sowie Pausenhöfe ausschließlich privatrechtlich anzumieten.
Weiteres regelt die "Miet- und Benutzungsordnung für Veranstaltungseinrichtungen, Schul- bzw. Schulungsräume und Pausenhöfe".