Schwerbehinderte Menschen erhalten auf Antrag einen Schwerbehindertenparkausweis mit entsprechenden Parkerleichterungen, wenn sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen.
Je nach Schwerbehinderung sieht der Gesetzgeber zwei verschiedene Parkausweise vor:
1. EU-einheitlicher Parkausweis (Farbe: blau)
Der hellblaue EU-einheitliche Parkausweis bietet einige Parkerleichterungen, die zum Teil auch in anderen EU-Staaten anerkannt werden. Er berechtigt zum Beispiel auch zum Parken auf Schwerbehindertenparkplätzen, die mit dem Rollstuhlfahrersymbol gekennzeichnet sind.
Berechtigt sind:
Den hellblauen EU-einheitlichen Parkausweis erhalten Sie auf Antrag im Ordnungsamt der Stadt Datteln. Ein persönliches Erscheinen ist wünschenswert, aber nicht zwingend erforderlich.
2. Parkerleichterung für besondere Gruppen schwerbehinderter Menschen (Farbe: orange)
„Sonstige“ Parkerleichterungen für besondere Gruppen schwerbehinderter Menschen
Der bundeseinheitliche Schwerbehindertenparkausweis in Orange sieht ebenfalls einige Parkerleichterungen für schwerbehinderte Menschen vor. Allerdings gestattet dieser Ausweis nicht das Parken auf Schwerbehindertenparkplätzen mit dem Rollstuhlfahrersymbol.
Berechtigt sind:
Den orangefarbenen Parkausweis beantragen Sie im Ordnungsamt der Stadt Datteln. Die Parkgenehmigung wird erteilt, wenn der Fachdienst Schwerbehindertenangelegenheiten beim Kreis Recklinghausen das Vorliegen der Voraussetzungen festgestellt hat.
Gültigkeitsdauer:
Die Ausnahmegenehmigungen (Parkausweise) werden für die Dauer der Gültigkeit Ihres Schwerbehindertenausweises bzw. für maximal fünf Jahre erteilt. Die Genehmigung kann jederzeit widerrufen werden.
Weitere Infos und Antragstellung:
Eine Gebühr für die Ausstellugn des Parkausweises fällt nicht an.