Wahlgrab
Ein Wahlgrab ist eine Grabstätte für Erd- oder Urnenbestattungen. Für die Erdbestattung gibt es ein- oder mehrstellige Grabstätten. Ein Wahlgrab wird für die Dauer von 30 Jahren auch ohne Todesfall vergeben. Diese Frist kann verlängert werden.
Durch die individuelle Gestaltung und Pflege entsteht ein Ort des Gedenkens und der Trauerbewältigung. Die Lage der Grabstätte kann vom Erwerber bestimmt werden.
Urnenbestattung
Für die Urnenbestattung stehen zwei Grabgrößen zur Verfügung: Gräber für bis zu 2 Urnen und Gräber für bis zu 3 Urnen.
Reihengrab
Ein Reihengrab ist eine einstellige Grabstätte für Erdbestattungen oder Urnenbestattungen. Die Bestattung findet auf einem von der Friedhofsverwaltung vorgegebenem Grabfeld der Reihe nach statt.
Diese Grabstätte wird für 25 Jahre vergeben. Die Frist kann nicht verlängert werden. Eine Gestaltung und Pflege des Grabes ist satzungsgemäß vorgeschrieben.
Anonyme Bestattungen
Grabstätten für anonyme Bestattungen sind Reihengräber für Erdbestattungen oder Urnenbestattungen. Sie werden für die Öffentlichkeit als nicht sichtbare Grabstätten ausgebildet.
Das gesamte Grabfeld wird allein von der Friedhofsverwaltung unterhalten. Grabsteine und Grabschmuck sind nicht möglich. Nach Ablauf der Ruhefrist wird das Feld neu belegt.
Steinplattengräber
Steinplattengräber sind Erdreihengrabstätten oder Urnenreihengrabstätten, die mit einer Steinplatte versehen werden müssen. Die Steinplatte ist einheitlich aus grauem Granit mit vertiefter Schrift in einer bestimmten Größe, die von einem Steinmetz der eigenen Wahl am unteren Teil des Grabes gelegt wird. Eine Bepflanzung der Grabstätte oder das Hinzufügen von Grabschmuck durch die Hinterbliebenen ist nicht gestattet.
Die restliche Grabstätte und die des Reihengrabfeldes werden allein von der Friedhofsverwaltung unterhalten. Nach Ablauf der Ruhefrist wird das Grabfeld neu belegt.
Baumbestattung
Die Baumbestattung ist eine Beisetzung der Urne im Wurzelbereich eines Baumes.
Die Lage des Grabfeldes wird von der Friedhofsverwaltung bestimmt. Die Ausgestaltung des Grabfelds unter dem Baum und die Grabpflege obliegen der Friedhofsverwaltung. Das Aufstellen eines Grabsteins sowie eine Bepflanzung und Hinzufügen von Grabschmuck ist nicht möglich.
In unmittelbarer Nähe zu den Grabstätten legt die Friedhofsverwaltung einen zentralen Gedenkpunkt an, der die Namen der Verstorbenen enthält.
Kolumbarium
Das Kolumbarium ist eine Urnenbestattung in Wandkammern.
Die Lage der Kammer kann der Erwerber bestimmen. In der Urnenwandkammer dürfen bis zu 2 Urnen bestattet werden. Das Abstellen von Kerzen und Grabschmuck ist nur zulässig auf den vor den Kammern vorgesehenen Abstellmöglichkeiten.
Nach Ablauf des Nutzungsrechts wird die Asche ohne Urne in einer hierfür eingerichteten Aschekammer aufbewahrt. Für Verstorbene unter fünf Jahren bestehen besondere Regelungen.
Sie haben noch Fragen?
Antworten erhalten Sie bei den Mitarbeitern der Friedhofsverwaltung unter:
Tel. 02363/31007 und 0175/79 80 827 (Diensthandy)