Das Namensrecht ist durch die entsprechenden Vorschriften des bürgerlichen Rechts (BGB) umfassend und - im Grundsatz - abschließend geregelt. Die öffentlich-rechtliche Namensänderung dient dazu, Unzuträglichkeiten im Einzelfall zu beseitigen. Sie kann nur in Ausnahmefällen erfolgen, wenn ein wichtiger Grund sie rechtfertigt. Der wichtige Grund ist vom Antragsteller darzulegen. Diese Gründe können vielseitiger Art sein, zum Beispiel:
Beratung
Zuständig für die öffentlich-rechtliche Namensänderung ist die Kreisverwaltung Recklinghausen. Eine telefonische Beratung erhalten Sie unter 02361/53-5028.
Antragsannahme
Ihren Antrag nimmt der Fachbereich "Bürgerservice, Sicherheit und Ordnung" im Dattelner Rathaus entgegen. Auskunft erhalten Sie in Zimmer E.10 oder telefonisch unter 02363/107-205.
Die Gebühr für eine öffentlich-rechtliche Namensänderung beträgt für Vornamen 120 Euro bis 190 Euro, für Familiennamen 150 Euro bis 1.000 Euro.