
Wohnberechtigungsschein
Mit einem Wohnberechtigungsschein (WBS) weisen Sie nach, dass Sie berechtigt sind, eine mit öffentlichen Mitteln geförderte Wohnung zu beziehen. Der WBS ist grundsätzlich ein Jahr gültig und wird nach Einkommensberechnung allgemein oder gezielt für bestimmte Wohnungen ausgestellt.
Den allgemeinen WBS können Sie für verschiedene Wohnungen verwenden, den speziellen nur für eine bestimmte Wohnung.
Antrag stellen
Wenn Sie einen WBS beantragen möchten, ist es erforderlich, dass Sie persönlich erscheinen oder einen Bevollmächtigten schicken.
Ansprechpartnerin
Frau Heinze
Genthiner Straße 8
Raum E. 28
Tel. 02363/107-313
Bitte vereinbaren Sie einen Termin für Ihren Besuch in der WBS-Stelle.
Allgemeiner WBS: 7,50 Euro, Spezieller WBS: 7,50 Euro, Bergbau-WBS: 12,50 Euro, WBS zweiter Förderweg: 15 Euro, Ausnahme Wohnberechtigung bei Einkommensüberschreitung: 20 Euro
Einkommensunterlagen wie Verdienstbescheinigung der vergangenen drei Monate, Rentenbescheid, aktueller ALG-II-Bescheid, Nachweis über Schwerbehinderung, bei Kindern ab 16 Jahren: Schul- oder Studienbescheinigung.