Die Umweltverträglichkeitsprüfung nach dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung ist ein Instrument, mit dessen Hilfe die Belange des Umweltschutzes berücksichtigt werden. Dies wird dadurch gewährleistet, dass frühzeitig, umfassend und nachvollziehbar die Auswirkungen eines Vorhabens (z. B. Bau einer Straße oder Müllumladeanlage) auf die Umwelt und den Menschen beschrieben und bewertet und Verbesserungsvorschläge zur Ausführung des Vorhabens zugunsten seiner Umweltverträglichkeit gemacht werden.