
Von Altablagerungen und Altlasten können Gefährdungen für den Menschen sowie für das Grundwasser ausgehen. Altablagerungen/Altlasten können ehemalige Industrie- oder Bergbaustandorte, frühere Hausmülldeponien sowie z. B. mit Bergbaumaterialien verfüllte Bombentrichter sein.
Alle Flächen für die ein solcher Verdacht besteht oder die durch Gutachten untersucht wurden, sind im Altlastenverdachtsflächenkataster für die Stadt Datteln erfasst. Aus diesem Verdachtsflächenkataster werden Auskünfte erteilt.
Rechtsgrundlagen zur Feststellung, Bewertung, Überwachung und Sanierung von Altlasten ergeben sich aus dem Bundes-Bodenschutzgesetz sowie aus dem Wasser-, Abfall- und dem allgemeinen Ordnungsrecht.
Die zuständige Untere Bodenschutzbehörde ist der Kreis Recklinghausen.
Einen Sonderfall stellen industrielle Altlastenflächen, wie in Datteln die Zechenbrachen Emscher-Lippe 1/2 und 3/4 dar. Für die Untersuchung und Sanierung gilt das Bundesberggesetz. Die Stadt ist bei der Aufstellung der vom Bergamt Recklinghausen zuzulassenden Abschlussbetriebspläne zu beteiligen, um die städtischen Interessen an einer planerischen Wiedernutzung der Zechenbrachen sowie an einem Schutz der umliegenden Wohnbevölkerung in die Verfahren einzubringen.