Von Altablagerungen und Altlasten können Gefährdungen für den Menschen sowie für das Grundwasser ausgehen.
Altlastverdachtsflächen sind zum einen Grundstücke stillgelegter Betriebe/Anlagen und sonstige Grundstücke, auf denen mit umwelt-gefährdenden Stoffen umgegangen worden ist (Altstandorte) und zum anderen Grundstücke stillgelegter Abfallbeseitigungsanlagen sowie sonstige Grundstücke, auf denen Abfälle behandelt, gelagert oder abgelagert worden sind (Altablagerungen).
Alle Flächen für die ein solcher Verdacht besteht oder die durch Gutachten untersucht wurden, sind im Altlastenverdachtsflächenkataster für die Stadt Datteln erfasst.
Rechtsgrundlagen zur Feststellung, Bewertung, Überwachung und Sanierung von Altlasten ergeben sich aus dem Bundes-Bodenschutzgesetz sowie aus dem Wasser-, Abfall- und dem allgemeinen Ordnungsrecht.
Die zuständige Untere Bodenschutzbehörde ist der Kreis Recklinghausen.
Einen Sonderfall stellen industrielle Altlastenflächen, wie in Datteln die Zechenbrachen Emscher-Lippe 1/2 und 3/4 dar. Für die Untersuchung und Sanierung gilt das Bundesberggesetz. Die Stadt ist bei der Aufstellung der vom Bergamt Recklinghausen zuzulassenden Abschlussbetriebspläne zu beteiligen, um die städtischen Interessen an einer planerischen Wiedernutzung der Zechenbrachen sowie an einem Schutz der umliegenden Wohnbevölkerung in die Verfahren einzubringen.
Ein Grundstückseigentümer oder eine Person mit berechtigtem Interesse benötigt aus verschiedenen Gründen die Information, ob für ein Grundstück ein möglicher Altlastenverdacht besteht. Dazu kann man bei der zuständigen Behörde einen Antrag auf Auskunft aus dem Altlastenkataster stellen. Für die Erteilung der Auskunft an Personen, die nicht selbst Eigentümer des angefragten Grundstücks sind, muss eine Vollmacht des Eigentümers vorgelegt werden.
Für die Antragsbearbeitung sind folgende Informationen notwendig:
10,00 € je erfragtes Grundstück/Flurstück
Formloser schriftlicher Antrag oder über unser Serviceportal