Finanzielle Hilfen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
Leistungen sind laut AsylbLG Grundleistungen, die den Lebensunterhalt sichern. Dies sind zum Beispiel Zahlungen an Personen, die sich in einem Asylverfahren befinden oder geduldet werden. Darüber hinaus ist auch die Krankenversicherung gewährleistet. Der Bearbeitungszeitraum liegt je nach Umfang bei 4 bis 12 Wochen.
Für die erstmalige Beantragung laufender Leistungen ist Ihr persönlicher Besuch zwingend erforderlich. Ein*e Dolmetscher*in kann bei Vorsprachen gerne hinzugezogen werden. Bei allen weiteren Anträgen können Sie selbstverständlich zu den Öffnungszeiten persönlich vorsprechen. Es kann allerdings auch eine andere Person bevollmächtigt werden, falls Sie verhindert sind. Ihre Anträge können Sie ebenfalls in unsere Briefkästen werfen.
Für die ausländerrechtlichen Belange der in Datteln lebenden Ausländer*innen ist das Ordnungsamt des Kreises Recklinghausen zuständig. Das Ordnungsamt der Stadt Datteln fungiert als vorgelagerte Stelle für die Ausländerbehörde beim Kreis Recklinghausen.
Kontakt:
Rathaus der Stadt Datteln
Genthiner Straße 8
Sachgebietsleitung: 02363/107-386
Sachbearbeitung Asylbewerberleistungsgesetz:
Tel.: 02363/107-239
Tel.: 02363/107-430
asyl@stadt-datteln.de
Ob und in welcher Höhe Ihnen Leistungen zustehen, hängt unter anderem von Ihrem ausländerrechtlichen Aufenthaltsstatus, der Anzahl der Personen im Haushalt, die Hilfe benötigen und ihrem Einkommen und Vermögen ab.