Die Teilung eines bebauten Grundstücks gem. § 8 BauO NRW bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Genehmigung der Bauaufsichtsbehörde. D.h., dass der/die Grundstückseigentümer/in einen Teilungsantrag über einen öffentlich bestellten Vermessungsingenieur (ÖbVI) oder das Katasteramt des Kreises Recklinghausen, an die Bauaufsichtsbehörde (Stadt Datteln) stellen muss.
Die Stadt Datteln hat innerhalb eines Monats nach Eingang des Antrags über die Teilung zu entscheiden. Die Teilung darf erst in das Liegenschaftskataster übernommen werden, wenn ein Genehmigungsbescheid vorliegt.
Nach Übernahme der Teilung ins Kataster wird vom Katasteramt der entsprechende Veränderungsnachweis beim Grundbuch vorgelegt, damit dann ein oder mehrere Grundstücksteile grundbuchmäßig abgeschrieben und als selbstständige(s) Grundstück(e) eingetragen werden können.
Auskunft:
Zimmer 2.28; Tel.: 02363/107-278
Die Gebühr richtet sich nach dem Gebührengesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (GebG NRW) i. V. m. der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung (AVerwGebO NRW) und beträgt 50,- bis maximal 250,- .