Wer aus einer Wohnung auszieht und keine neue Wohnung im Inland bezieht hat sich innerhalb von zwei Wochen nach dem Auszug bei der Meldebehörde persönlich oder schriftlich abzumelden. Eine Abmeldung ist frühestens 7 Tage vor dem Auszug möglich.
Wenn Sie ins Ausland umziehen, sollten Sie bei der Abmeldung Ihre Anschrift im Ausland bei der Meldebehörde hinterlassen. Diese Anschrift wird dann im Melderegister gespeichert, um zum Beispiel im Zusammenhang mit Wahlen mit dem Wahlberechtigten Kontakt aufnehmen zu können.
Notwendige Unterlagen
Gebühr
Bearbeitungsdauer
Fristen / Hinweis