Gemäß § 83 der Landesbauordnung (BauO NRW) ist die Baulast eine freiwillige Erklärung eine*r Grundstückseigentümer*in gegenüber der Bauaufsichtsbehörde (Stadt Datteln), die der Schriftform bedarf. Durch diese Erklärung können öffentlich-rechtliche Verpflichtungen übernommen werden, die ein oder mehrere Grundstücke betreffen. Diese Verpflichtungen verlangen ein bestimmtes Tun, ein Dulden oder ein Unterlassen von dem*der Grundstückseigentümer*in.
Zusätzlich ist auch die Zustimmung von Erbbaurechtsnehmern erforderlich.
Die Verpflichtung ist in der Regel erforderlich, um ein Hindernis zur Erteilung einer Baugenehmigung zu beseitigen.
Nachdem die Baulast in das Baulastenverzeichnis eingetragen wurde, wirkt sie auch für und gegen die etwaigen Rechtsnachfolger*innen des*der belasteten und begünstigten Grundstückseigentümer*in.
Anwendungsbereiche
Auskunft
Rathaus, Genthiner Straße 8, Raum 2.28, Tel. 02363/107-278
Die Gebühr richtet sich nach dem Gebührengesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (GebG NRW) i. V. m. der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung (AVerwGebO NRW) und beträgt 50 Euro bis max. 250 Euro.