Die Nutzung öffentlicher Verkehrsflächen im Zusammenhang mit Baumaßnahmen oder zu Werbe-, Verkaufs- oder Veranstaltungszwecken bedarf der Erlaubnis des Fachdienstes Verkehrsangelegenheiten.
Kosten
Die Kosten werden auf Grundlage unserer Sondernutzungssatzung (s. Ortsrecht) und wird individuell nach Umfang der Inanspruchnahme ermittelt.
Antragstellung
Schriftlicher formloser Antrag oder online über unser Serviceportal
Für die Nutzung dieses Dienstes ist es erforderlich, dass Sie sich im Portal mit dem Servicekonto.NRW einmalig anmelden.
Kontakt
Fachdienst Verkehrsangelegenheiten
Genthiner Straße 8
45711 Datteln
Tel. 107-293 und 107-334
verkehr@stadt-datteln.de
Leitung
Ralf Feldhaus
Tel. 107-414