In dieser Angelegenheit wird die Stadt Datteln in Amtshilfe für das Straßenverkehrsamt Marl tätig.
Die Stillsetzung betrifft Fahrzeuge, für die ein Versicherungsschutz nicht oder nicht mehr besteht. Sie erfolgt dadurch, dass die TÜV-Plakette entfernt wird.
Eine Stillsetzung wird durch den Fachbereich "Bürgerservice, Sicherheit und Ordnung" vorab schriftlich angedroht. Sie kann durch Vorlage einer neuen Doppelkarte abgewendet werden. Nach Entfernung der Plakette hat die Stadt Datteln keine Möglichkeit mehr, den weiteren Verfahrensablauf zu bestimmen bzw. zu beeinflussen. Die Zuständigkeit liegt dann ausschließlich beim Straßenverkehrsamt.
Infos: Tel. 107 - 334 und 107-293