Auf Antrag erhält jede natürliche oder juristische Person Auskunft über die im Gewerbezentralregister eingetragenen Verstöße gegen gewerberechtliche Bestimmungen und rechtskräftige Bußgeldentscheidungen wegen gewerberechtlicher Verstöße, soweit sie seine Person oder seinen Gewerbebetrieb betreffen.
Der Antrag ist persönlich oder vom gesetzlichen Vertreter für eine Person am Wohnort (Hauptwohnsitz), für einen Betrieb oder eine Betriebsstätte am Betriebsort (Sitz bzw. Niederlassung der Gesellschaft) beim Fachdienst "Bürgerdienste/Sicherheit/Ordnung" zu stellen.
Zwei Antragsformen sind zu unterscheiden:
1. Auskunft an den Antragssteller (Belegart 1)
2. Auskunft an eine Behörde, zum Beispiel im Rahmen einer öffentlichen Ausschreibung (Belegart 9)
Auskunft aus dem Gewerbezentralregister online bestellen
Mit dem neuen elektronischen Personalausweis können Sie die Auskunft aus dem Gewerbezentralregister über das Internet beim Bundesamt für Justiz beantragen. Voraussetzung: Ihr elektronischer Personalausweis muss für die Online-Ausweisfunktion freigeschaltet sein. Außerdem benötigen Sie ein passendes Kartenlesegerät. Auf diese Weise ist eindeutig festzustellen, wer den Antrag stellt.
Ausländische Mitbürgerinnen und Mitbürger, die keinen deutschen Personalausweis besitzen, können in gleicher Weise die entsprechende Funktion ihres elektronischen Aufenthaltstitels nutzen.
Ob Sie das Führungszeugnis online oder im Bürgerbüro beantragen: Die Kosten sind gleich.
Auszug aus dem Gewerbezentralregister online beantragen
Notwendige Unterlagen
Gebühren
Bearbeitungsdauer
Der Gewerbezentralregisterauszug wird vom Bundesamt der Justiz aus Bonn postalisch verschickt.
Die Bearbeitungsdauer dauert in etwa 5-10 Werktage.