Sie können Wohngeld als Mieter (sog. Mietzuschuss) oder als Eigentümer für selbstgenutzten Wohnraum (sog. Lastenzuschuss) erhalten. Wohngeld wird in jedem Einzelfall gesondert – auf der Basis der sog. Wohngeldformel – berechnet. Bei der Berechnung wird die tatsächliche Miete bis zu einem Höchstbetrag bezuschusst. Die Höchstbeträge richten sich nach dem örtlichen Mietenniveau, den sog. Mietenstufen. Haben sich Ihre finanzielle Situation oder Ihre Lebensumstände im Bewilligungszeitraum verschlechtert bzw. verändert, können Sie jederzeit eine Erhöhung des Wohngeldes beantragen.
Antragsformulare und weitere Informationen erhalten Sie direkt bei Ihrer Wohngeldstelle. Sie haben jedoch auch die Möglichkeit, Ihren Antrag online zu stellen.
Erhöhter Antragseingang - BITTE BEACHTEN!
Aufgrund der Wohngeldreform 2023 (Wohngeld-Plus-Gesetz) erhalten wir derzeit sehr viele Anträge und viele telefonische Anfragen. Aktuell liegt die Bearbeitungsdauer bei mehreren Monaten. Wir möchten Sie deshalb bitten, keine Anfragen zum Status Ihres Antrags zu stellen. Auch Bestätigungen zum Posteingang sind aktuell nicht möglich.
Die Wohngeldstelle ist an folgenden Tagen telefonisch erreichbar:
dienstags, mittwochs und donnerstags von 9.00 bis 11.00 Uhr
Wenn Sie Ihren Antrag persönlich in der Wohngeldstelle abgeben möchten, vereinbaren Sie zu diesen Zeiten bitte telefonisch einen Termin:
Frau Brinkmann: 02363/107-288
Frau Heinze: 02363/107-313
Frau Wegner: 02363/107-245
Ihre Unterlagen und weitere Mitteilungen schicken Sie der Wohngeldstelle:
Weitere Informationen sowie Anträge finden Sie hier
keine
Dem ausgefüllten Antragsformular müssen Sie noch folgende Nachweise beifügen:
Bei Eigentümern:
Sonstige Nachweise (falls vorhanden):
Ob und in welcher Höhe Sie Wohngeld in Anspruch nehmen können, hängt von unterschiedlichen Faktoren ab. Dazu zählen Gesamteinkommen, Miethöhe, monatliche Belastungen bei Wohneigentum usw.