
Sie können Wohngeld als Mieter (sog. Mietzuschuss) oder als Eigentümer für selbstgenutzten Wohnraum (sog. Lastenzuschuss) erhalten. Wohngeld wird in jedem Einzelfall gesondert – auf der Basis der sog. Wohngeldformel – berechnet. Bei der Berechnung wird die tatsächliche Miete bis zu einem Höchstbetrag bezuschusst. Die Höchstbeträge richten sich nach dem örtlichen Mietenniveau, den sog. Mietenstufen. Haben sich Ihre finanzielle Situation oder Ihre Lebensumstände im Bewilligungszeitraum verschlechtert bzw. verändert, können Sie jederzeit eine Erhöhung des Wohngeldes beantragen.
Antragsformulare und weitere Informationen erhalten Sie direkt bei Ihrer Wohngeldstelle. Sie haben jedoch auch die Möglichkeit, Ihren Antrag online zu stellen.
Kontakt
Wohngeldstelle der Stadt Datteln
Rathaus
Genthiner Straße 8
45711 Datteln
Montags bis mittwochs: Tel.:02363/107-245 (Frau Wegner)
Mittwochs bis freitags: Tel.: 02363/107-288 (Frau Brinkmann)
E-Mail: wohngeldstelle@stadt-datteln.de
keine
Dem ausgefüllten Antragsformular müssen Sie noch folgende Nachweise beifügen:
Bei Eigentümern:
Sonstige Nachweise (falls vorhanden):
Ob und in welcher Höhe Sie Wohngeld in Anspruch nehmen können, hängt von unterschiedlichen Faktoren ab.
Hierzu zählen Gesamteinkommen, Miethöhe, monatliche Belastungen bei Wohneigentum usw.