Nach § 77 BauO NRW 2018 kann vor Einreichung des Bauantrags zu Fragen des Bauvorhabens ein Vorbescheid beantragt werden.
Diese so genannte Bauvoranfrage ist sinnvoll, wenn das geplante Bauvorhaben nicht zweifelsfrei genehmigungsfähig ist. Damit kann sich der Bauherr finanzielle Aufwendungen ersparen, da im Gegensatz zum Bauantrag nicht sämtliche Bauvorlagen (z. B. Standsicherheitsnachweis) eingereicht werden müssen. Zu beachten ist, dass der Vorbescheid keinesfalls eine Baugenehmigung ersetzt.
Ihren Antrag reichen Sie bitte beim Fachdienst Bauordnung ein.
Abhängig vom Umfang des Vorhabens, mindestens 50,00 EUR.