Was ist Unterhaltsvorschuss?
Unterhaltsvorschuss ist eine besondere Familienhilfe für Kinder von Alleinerziehenden. Alleinerziehende, die für ihr Kind keinen oder nicht regelmäßig Unterhalt bekommen, können Unterhaltsvorschuss beantragen. Es handelt sich um eine Vorleistung für ausbleibende Unterhaltszahlungen des anderen Elternteils. Wenn es dem anderen Elternteil eigentlich möglich wäre, Unterhalt zu zahlen, fordert der Staat den gezahlten Unterhaltsvorschuss zurück.
Höhe der Unterhaltsvorschussleistungen (Seite des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend)
Wer hat Anspruch auf Unterhaltsvorschuss?
Sie können Unterhaltsvorschuss bekommen, wenn Ihr Kind
Bei einem Kind von 12 bis 17 Jahren muss zusätzlich eine der beiden folgenden Voraussetzungen erfüllt sein:
Wann wird kein Unterhaltsvorschuss gezahlt?
Wie lange kann Unterhaltsvorschuss gewährt werden?
Die Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz können so lange gewährt werden, wie die Voraussetzungen des §1 des Unterhaltsvorschussgesetzes vorliegen, längstens jedoch bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres.
Wo können Sie den Unterhaltsvorschuss beantragen?
Die Leistungen beantragen Sie bei der Unterhaltsvorschusskasse des Jugendamts der Stadt Datteln, Genthiner Straße 8.
Für Kinder, die das 12. Lebensjahr vollendet haben, werden zusätzlich ergänzende Angaben zum Antrag auf Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz benötigt. Bitte beachten Sie das entsprechende Formular.
Die Nutzung der Formulare entbinden Sie nicht von persönlichen Gesprächen mit dem/der für Sie zuständigen Sachbearbeiter*in.
Formulare finden Sie hier im Bürgerservice. Eine Beantragung online ist ebenfalls möglich: Unterhaltsvorschuss Online
Zur persönlichen Vorsprache vereinbaren Sie bitte einen Termin mit uns:
Stadt Datteln
Unterhaltsvorschusskasse
Genthiner Straße 8
45711 Datteln
Telefon: 02363/107-231 bzw. 02363/107-303
E-Mail: uvk@stadt-datteln.de
Für die Antragsstellung erforderlich:
Für Kinder von 15 bis 17 Jahren zusätzlich: