Seit dem 1.1.1999 werden Führerscheine nur noch mit den neuen Klassen im EU-Kartenformat ausgestellt. Die alten Führerscheine bleiben weiterhin gültig. Alle EU-Mitgliedstaaten haben sich verpflichtet, diese anzuerkennen. Ein freiwilliger Umtausch ist jedoch möglich. Lediglich bei Fahrberechtigungen im Bereich der Klasse 2 und der Personenbeförderung bestehen unter bestimmten Umständen Umtauschpflichten.
Für das Führerscheinwesen ist das Straßenverkehrsamt des Kreises Recklinghausen zuständig. Dort erhalten Sie ausführliche Informationen zum EU-Kartenführerschein und über den Umtausch Ihres alten Führerscheins. Das Bürgerbüro leitet Ihren Führerscheinantrag (als vorgelagerte Stelle) gerne weiter.