Der ruhende Straßenverkehr wird im Stadtgebiet von Außendienstmitarbeiterinnen des Fachdienstes Verkehrsangelegenheiten überwacht.
Im Falle einer Ordnungswidrigkeit wird eine Verwarnung mit Verwarnungsgeld ausgestellt. Über die Höhe des Verwarnungsgeldes, den Grund der Verwarnung u. a. erhalten Sie anhand des am Fahrzeug angebrachten "Knöllchens" Auskunft.
abhängig vom Einzelfall gemäß des Bundeseinheitlichen Verwarngeldkatalogs.