Die Umlegung ist ein Bodenordnungsverfahren auf der Grundlage des Baugesetzbuches (§§ 45 - 79). Hauptzweck einer Umlegung ist es, bebaute und unbebaute Grundstücke in der Weise neu zu ordnen, dass nach der Lage, Form und Größe für die bauliche oder sonstige Nutzung zweckmäßig gestaltete Grundstücke entstehen.
Eine Umlegung wird auf Antrag durch den Rat der Stadt angeordnet. Für die Durchführung ist ein unabhängiger Umlegungsausschuss zuständig.
Auf Anordnung und Durchführung einer Umlegung besteht kein Rechtsanspruch.
Die vereinfachte Umlegung ist eine der Umlegung verwandte bodenordnende Maßnahme zur Herbeiführung einer ordnungsgemäßen Bebauung einschließlich Erschließung oder Beseitigung baurechtswidriger Zustände. Vereinfachte Umlegungen unterscheiden sich von Umlegungen vor allem darin, dass die vereinfachte Umlegung oft nur für wenige, manchmal nur für benachbarte Grundstücke durchgeführt werden. Die Durchführung obliegt dem Umlegungsausschuss der Stadt Datteln.
Auskunft:
Zimmer 2.29, Tel.: 02363/107-284