
Die Stadt Datteln übernimmt die Fahrkosten von Schüler*innen, die Schulen der Stadt Datteln besuchen und deren kürzester Fußweg zur nächstgelegenen Schule
Für Schüler*innen des Berufskollegs Ostvest ist das Schulverwaltungsamt des Kreises Recklinghausen zuständig.
Nächstgelegene Schule ist die Schule, die mit dem geringsten Aufwand an Kosten und einem zumutbaren zeitlichen Aufwand erreicht werden kann. Der Höchstbetrag der vom Schulträger zu übernehmenden Fahrkosten liegt bei monatlich 100 Euro.
Wer keinen Anspruch auf Übernahme der Fahrkosten durch die Stadt Datteln hat, kann bei der Vestischen Straßenbahnen GmbH und bei Taxi Thoridt ein vergünstigtes Schülerticket (SchokoTicket) zum Preis von 39,40 Euro im Monat erwerben.
Bestellformulare erhalten Sie auf schokoticket.de.
Das SchokoTicket ist im gesamten Verkehrsverbund Rhein-Ruhr gültig. Es berechtigt zu beliebig häufigen Fahrten sowohl zur Schule als auch in der Freizeit. Es bestehen keine zeitlichen Beschränkungen.
Die Schülerbeförderung erfolgt mit öffentlichen Verkehrsmitteln, mit Schulbussen oder mit Privatfahrzeugen. Die Stadt Datteln entscheidet über die wirtschaftlichste Beförderungsart.
Die Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel ist in der Regel die wirtschaftlichste Beförderung; sie hat grundsätzlich Vorrang vor allen anderen Beförderungsarten. Schülerinnen und Schüler, die Anspruch auf Übernahme der Schülerfahrkosten haben, erhalten ebenfalls das SchokoTicket. Verwenden Sie dafür bitte den "Antrag auf Ausstellung eines SchokoTickets" (s. unten). Für die außerschulische Nutzung dieses Tickets hat die Stadt Datteln einen Eigenanteil festgesetzt. Dieser Eigenanteil beträgt:
für das 1. anspruchsberechtigte Kind: 14 Euro,
für das 2. anspruchsberechtigte Kind: 7 Euro.
Ab dem dritten anspruchsberechtigten Kind und für Empfänger laufender Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem SGB XII erhebt die Stadt Datteln keinen Eigenanteil.
Schülerinnen und Schüler werden in der Regel nur dann mit dem Schulbus befördert, wenn die Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel nicht möglich oder nicht zumutbar ist.
Die Benutzung eigener privater Fahrzeuge kommt dann in Betracht, wenn öffentliche Verkehrsmittel oder Schulbusse in zumutbarer Entfernung nicht erreichbar sind. Die Stadt Datteln zahlt bei Benutzung eines PKWs eine Wegstreckenentschädigung von 0,13 Euro je Kilometer Schulweg. Bei Benutzung eines sonstigen Kfzs beträgt die Entschädigung 0,05 Euro, bei Benutzung eines Fahrrades 0,03 Euro je Kilometer.
Eine Schulbuskarte oder die Bewilligung einer Wegstreckenentschädigung beantragen Sie mit dem Vordruck "Antrag auf Übernahme von Schülerfahrkosten" (s. unten).