Muss eine Patient oder eine Patientin aufgrund einer Erkrankung und einer Einweisung des Hausarztes transportiert werden, wird ein entsprechendes Fahrzeug entsandt. Diese Transporte sind kostenpflichtig - die Kosten werden in der Regel von einem Kostenträger (Krankenkasse) übernommen. Gleiches gilt bei Transporten zum behandelnden Arzt oder zurück zur Wohnung.
Festzuhalten bleibt, dass Krankentransporte durch die Krankenkassen nur dann übernommen werden, sofern sie in Verbindung mit einer ärztlichen Leistung stehen. Andere durch Rettungsdienstfahrzeuge der Feuerwehr durchgeführte Transporte müssen von de Bürgerinnen und Bürgern selbst beglichen werden.
Bestellen eines Transportes, Tel.: 1 92 22
Abrechnungen und allgemeine Fragen: Tel.: 02363/56 61-32