Die Jugendhilfeplanung (§ 80 Kinder- und Jugendhilfegesetz) ist ein Instrument zur systematischen, innovativen und damit zukunftsgerichteten Gestaltung und Entwicklung der Handlungsfelder der Kinder- und Jugendhilfe mit dem Ziel, positive Lebensbedingungen für junge Menschen und ihre Familien zu erhalten oder zu schaffen.
Jugendhilfeplanung soll dazu beitragen, dass ein möglichst wirksames, vielfältiges und aufeinander abgestimmtes Angebot von Jugendhilfeleistungen gewährleistet ist.
Als Fachplanung geht es bei der Jugendhilfeplanung um die Entwicklung von Strategien zur Lösung der komplexen Aufgaben der Jugendhilfe. Dazu gehören qualitative und quantitative Bestands-, Bedarfs-, Sozialraum- und Zielgruppenanalysen sowie aufgaben- und organisationskritische Bewertung der IST-Situation. Ziel ist es, konkrete Vorschläge zur Ausgestaltung und zur Qualifizierung der Angebote der Jugendhilfe zu erarbeiten. Prioritätensetzungen für die Umsetzung der Vorschläge müssen entwickelt und überprüft werden.
Jugendhilfeplanung ist nicht nur eine Aufgabe der kommunalen Fachverwaltung (Jugendamt), sondern auch ein Forum kommunalpolitischer Entscheidungsfindung (Jugendhilfeausschuss). Sie ist auch ein Instrument zur Beteiligung Betroffener an der Formulierung von Planzielen, Angebotsstrukturen und Prioritätensetzung.
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