Die Gemeinde muss nach den einschlägigen gesetzlichen Vorgaben für jedes Jahr einen Haushaltsplan aufstellen.
Wesentliche Bestandteile des Haushaltsplans sind:
- die städtischen Aufwendungen und Erträge
- alle Investitionen
- die mit den vorgenannten Positionen korrespondierenden Liquiditätsflüsse und Kreditermächtigungen
- Verpflichtungsermächtigungen für zukünftige Investitionen
- die Realsteuerhebesätze