Das Finanzzentrum Ostvest ist für die Ausstellung von steuerlichen Unbedenklichkeitsbescheinigungen für die Städte Datteln und Waltrop zuständig.
Die Ausstellung der Bescheinigung ist gebührenpflichtig. Nach erfolgreicher Prüfung Ihres Antrages fällt nach der Verwaltungsgebührensatzung (Tarif-Nr. 13) der Stadt Datteln vom 05.03.2026 eine Gebühr in Höhe von 10,00 € an. Die Kontendaten der jeweiligen Stadt (Datteln und/oder Waltrop) sowie der Verwendungszweck werden dann entsprechend mitgeteilt.
Zur Bearbeitung Ihres Antrages auf Aufstellung einer steuerlichen Unbedenklichkeitsbescheinigung reichen Sie bitte eine Kopie des Personalausweises (Ausweisdokument) sowie bei juristischen Personen einen Handelsregisterauszug per Email an Vollstreckung@finanzzentrum-ostvest.de ein.
10,00 €
Kopie Personalausweis (Ausweisdokument)
Handelsregisterauszug (bei juristischen Personen)