Eheschließende können einen Namen zum gemeinsamen Ehenamen bestimmen. Ehename könnte der Geburtsname oder der aktuell geführte Familienname eines Eheschließenden sein. Beide Partner*innen können jedoch auch ihre bisherige Namensführung beibehalten. Solange die Ehe besteht, ist die nachträgliche Bestimmung eines Ehenamens jederzeit möglich.
Keine im Rahmen der Eheschließung, später 26,00 €
Erklärung über den Ehenamen (Ehenamenserklärung)
Ausweisdokumente (Reisepass oder Personalausweis)
Eheurkunde
evtl. Geburtsurkunde, falls Ehe im Ausland geschlossen wurde