Heiratet ein sorgeberechtigter Elternteil eine andere Person, die nicht Elternteil des Kindes ist, kann das Kind in diesen Ehenamen einbenannt werden. Voraussetzung ist, dass ein gemeinsamer Ehename bestimmt wurde und das Kind im selben Haushalt lebt. Bei zwei sorgeberechtigten Elternteilen ist die Zustimmung hierfür einzuholen.
Voraussetzungen:
Sorgeberechtigter Elternteil heiratet erneut
Bestimmung eines gemeinsamen Ehenamens
Ehegatten und Kind leben im selben Haushalt
Zustimmungserklärung des anderen Elternteils soweit sorgeberechtigt
Personalausweise/Reisepässe
Geburtsurkunde Kind
Eheurkunde (der neu geschlossenen Ehe)
Haushaltsbescheinigung/Meldebescheinigung
Evtl. aktuelle Negativbescheinigung des Jugendamtes (bei alleinigem Sorgerecht)
Evtl. Einwilligungserklärung des anderen Elternteils (soweit sorgeberechtigt)