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Aufschrift "Kampfmittelbeseitigungsdienst Bezirksregierung Arnsberg" auf einem Transporter

Schillerstraße: Verdachtspunkt wird morgen untersucht - Sollte ein Blindgänger gefunden werden, wird er morgen entschärft

Messungen an der Schillerstraße haben ergeben, dass sich ein metallischer Gegenstand im Boden befindet. Um was es sich dabei handelt, ist nicht bekannt. Vielleicht ist es „nur“ ein rostiger Eimer oder auch ein Blindgänger, der entschärft werden muss. Kurzfristig hat sich ergeben, dass Mitarbeiter*innen des Kampfmittelbeseitigungsdienstes der Bezirksregierung Arnsberg die Stelle am morgigen Donnerstag, 18. April 2024, vormittags untersuchen.

Aktuell steht nicht fest, ob sich ein Blindgänger im Boden befindet. Sollte jedoch ein Blindgänger mit Zünder gefunden werden, der entschärft werden muss, müssen auf jeden Fall alle Bürger*innen ihre Wohnungen und Häuser verlassen, die in einem Radius von 250 Metern wohnen. Muss ein größeres Kampfmittel entschärft werden, kann sich der Radius auf 500 oder 1.000 Meter erhöhen.

Die möglichen Evakuierungsbereiche für 250 und 500 Meter werden morgen auf der Internetseite der Stadt Datteln veröffentlicht.

Die Dauer einer möglichen Entschärfung inklusive Evakuierung der Anwohner*innen lässt sich vorab leider nicht abschätzen – unter Umständen kann sich die Maßnahme bis in die Abendstunden ziehen. Als Aufenthaltsraum steht Anwohner*innen das Familienbüro Nord (Heibeckstraße 3) zur Verfügung, wo sie während einer möglichen Entschärfung unterkommen können.

Service-Telefon

Bürger*innen erhalten am Tag der Überprüfung des Verdachtspunkts weitere Infos unter der Telefonnummer 02363/107-400 zu den Öffnungszeiten des Rathauses.

Kranken- oder Liegendtransport

Sollte feststehen, dass ein Blindgänger entschärft werden muss und Sie einen Kranken- oder Liegendtransport am Tag der Evakuierung benötigen, melden Sie sich am Tag der Entschärfung zeitnah unter 02363/107-400.

Die Stadtverwaltung informiert auf ihrer Internetseite, über Facebook, Instagram und X (Twitter), sollte eine Entschärfung und die entsprechende Evakuierung erforderlich sein.

Infos zur Kampfmittelbeseitigung