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Das Bild zeigt das Rathaus der Stadt Datteln.

Kämmerer bringt Haushalt 2023 ein

20.10.2022 - Kämmerer Olaf Stümpel hat gestern den Haushalt 2023 in den Rat eingebracht, hat ihn also den Ratsmitgliedern zur Verfügung gestellt, damit sie darüber beraten können. Stümpel wies darauf hin, dass die Sitaution "dramatisch" sei. Viele Unsicherheitsfaktionren erschweren die Haushaltsplanung. Zur Haushaltsrede:

Haushaltsrede 2023 des Kämmerers zur Haushaltseinbringung am 19.10.2022 

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
sehr geehrte Damen und Herren,

heute druckfrisch ausgelegt, darf ich Ihnen den Entwurf des Haushaltsplans 2023 überreichen. Vor dem Hintergrund ressourcenschonender Verwaltungsarbeit und der mehr und mehr zunehmenden Digitalisierung der Ratsarbeit wird nur noch ein analoges Druckexemplar pro Fraktion ausgehändigt.

Die letzten Jahre waren durch die Corona-Pandemie geprägt. Doch mit der Kriegssituation in der Ukraine erscheint im wahrsten Sinne des Wortes ein neuer Kriegsschauplatz auf der Agenda. Gefühlt folgt eine Krisensituation der nächsten.

Der Haushalt ist mittlerweile inflationären Preissteigerungen und sprunghaft angestiegenen Zinsen ausgesetzt. Und mit Verlaub, 2023 wird sich die Situation nicht verbessern. Es ist weiterhin mit hohen Inflationsraten und noch weiter steigenden Zinsen zu rechnen.

Zusätzlich verstärken Materialengpässe und drohende Versorgungsunsicherheiten diese Effekte auf den Haushalt.

Die Unsicherheitsfaktoren sind mehr als zahlreich und prägen die Haushaltsplanung 2023. Eine verlässliche Haushaltsplanung ist kaum mehr möglich. Mit zunehmender Zeitachse wird dieser Effekt in der mittelfristigen Finanzplanung noch verstärkt.

Kurzum, um es ohne Übertreibung vorwegzunehmen: Die Lage ist dramatisch!

In der zweiten Hälfte des Stärkungspaktes war der Haushalt originär auszugleichen. Im Anschluss ist es auch in 2022 gelungen einen originär ausgeglichenen Haushalt aufzustellen.

Die letzten Jahre bzw. Jahrzehnte davor waren als Haushaltsicherungskommune von zahlreichen Konsolidierungsmaßnahmen geprägt und mit erheblichen Einschränkungen verbunden.

Seit 2022 unterliegt die Stadt Datteln nicht mehr den Restriktionen der Haushaltssicherung.

Endlich war man wieder in einer geregelten Haushaltswirtschaft angekommen.

Vor dem Hintergrund der wieder gewonnen Freiheit könnte sich im Rahmen des Haushaltsplans 2023 und den damit verbundenen Unwägbarkeiten das Licht am Ende des Tunnels sehr schnell als der Scheinwerfer des mit Höchstgeschwindigkeit heranbrausenden Zuges entpuppen.

Die risikobehafteten Parameter sind zahlreich. Beispielhaft seien nachfolgend einige dieser Risiken genannt:

  • Fehlende Orientierungsdaten für 2023
  • Konjunktur
  • Inflation
  • Tarifabschlüsse
  • Transferaufwendungen
  • Zinsen
  • Corona-Pandemie
  • Ukraine-Krieg
  • Abwassergebühren ab 2023

Der Haushaltsplan 2023 ist im Entwurf mit einem Defizit von 2.039.346 Euro nicht originär ausgeglichen. Gleiches gilt für die mittelfristige Finanzplanung.

Sollte sich – auch unter Inanspruchnahme einer evtl. Isolierung der durch den Krieg in der Ukraine verursachten Schäden – der Haushalt weder originär noch fiktiv ausgleichen lassen, besteht die Gefahr, wieder ein Haushaltssicherungskonzept aufstellen zu müssen.

Bei der Haushaltsaufstellung lagen die Orientierungsdaten noch nicht vor. Insofern liegen der Planung 2023 die Orientierungsdaten und somit die Steigerungsraten des Vorjahres zugrunde.

Die Erträge des Jahres 2023 steigen im Vergleich zum Vorjahr um rd. 7 Mio. Euro auf nunmehr rd. 112 Mio. Euro.

Die Schlüsselzuweisungen erhöhen sich in 2023 um rd. 1,4 Mio. Euro auf nunmehr 28,6 Mio. Euro und bilden mit rd. einem Viertel die wichtigste Ertragsposition der Stadt Datteln.

Nach wie vor ist der kreisangehörige Raum in der Gemeindefinanzierung unterrepräsentiert. Die vielfach vorgetragene Kritik scheint jedoch zu verhallen.
Die konjunkturelle Entwicklung hat maßgeblichen Einfluss auf die Erträge der Stadt Datteln.

Das gilt nicht nur für die Anteile an der Einkommensteuer und der Umsatzsteuer, sondern insbesondere hat die Konjunktur auch erhebliche Auswirkungen auf die Gewerbesteuererträge. Selbige sind durch eine sehr hohe Volatilität geprägt und schwer zu kalkulieren. Insbesondere vor dem Hintergrund der sich entwickelnden Rezession gestaltet sich die Planung sehr schwierig. Nicht zuletzt können in diesem Zusammenhang auch steuergestaltende Maßnahmen der Steuerpflichtigen nicht unerhebliche Auswirkungen haben.

Dennoch ist die Entwicklung der Gewerbesteuer der letzten Jahre sehr positiv. Aus diesem Grunde erhöht sich der an dem Mittel der letzten Jahre orientierte Ansatz in 2023 auf nunmehr 12 Mio. Euro.

Eine extrem konservative Haushaltsplanung im Bereich der Gewerbesteuer mag allen Sicherheitsaspekten Rechnung tragen und die vorgenannten Risiken angemessen berücksichtigen, ist jedoch gegenwärtig nicht angezeigt. Verantwortbarer Zweckoptimismus wirkt bei der Herbeiführung des Haushaltsausgleichs unterstützend.

Zusammen mit den gemeindlichen Anteilen an der Einkommensteuer und der Umsatzsteuer bildet die Gewerbesteuer den Block der konjunkturabhängigen Steuereinnahmen. In Summe tragen sie zu knapp einem Drittel zur Finanzierung der Stadt Datteln bei.

Die Aufwendungen 2023 steigen im Vergleich zum Vorjahr um rd. 9 Mio. Euro auf jetzt rd. 114 Mio. Euro.

Die noch der letzten Haushaltsplanung zugrunde liegenden Steigerungsraten im Aufwandsbereich sind nicht mehr repräsentativ. Vielmehr sind inflationsbedingt erheblich höhere Zuwächse zu erwarten. Im vierten Quartal 2022 wird die Inflationsrate in den zweistelligen Prozentbereich vordringen. In 2023 sind, wenn überhaupt, nur moderate Rückgänge zu erwarten.

Im Haushalt 2023 sind derartige Steigerungsraten nicht enthalten. Ein Haushaltsausgleich 2023 und in den folgenden Jahren würde dann in unerreichbare Ferne entrücken. Vielmehr wird unterstellt, dass in bestimmten Aufwandsbereichen der Haushalt weniger stark negativ beeinflusst wird.

Mit einem Anteil von rund einem Viertel sind die Personalkosten ein maßgeblicher Kostenblock im Haushalt der Stadt Datteln. Im Vergleich zur mittelfristigen Planung steigen die Personalkosten um rd. 2,4 Mio. Euro auf nunmehr 25,6 Mio. Euro. Neben Tarif- und Besoldungsanpassungen wurden einige neue Stellen eingeplant. Unter anderem wurde die schon 2022 gestärkte Kindertagesbetreuung um weitere Stellen aufgestockt. Im Rettungsdienst wurden ebenfalls neue Stellen geschaffen. Aber auch in den Bereichen IT und Digitalisierung, Kinderschutz, Betreuung von Flüchtlingen und Obdachlosen, Bildung und Teilhabe und Stadtplanung wurden neue Stellenanteile eingeplant.

Der Tarifvertrag der tariflich Beschäftigten endet am 31.12.2022.

Die Forderungen in der neuen Tarifrunde wurden bereits artikuliert und sind klar beziffert. Entweder 10,5 % mehr Gehalt bzw. 500 Euro Gehaltserhöhung pro Monat.
Wohl wissend, dass sich diese Forderung nur schwerlich durchsetzen lassen wird, ist dennoch mit einem erheblich höheren Tarifabschluss als in den letzten Tarifrunden zu rechnen.

Ob die im Haushalt 2023 in Summe eingeplante Erhöhung von rd. 2,4 Mio. Euro letztendlich auskömmlich sein wird, bleibt abzuwarten.

Auch in der Kinder- und Jugendhilfe wird die Tariferhöhung zu nicht unerheblich steigenden Kosten in der Unterbringung führen.

Die Sach- und Dienstleistungen in 2023 wurden nur moderat an die allgemeine Kostenentwicklung angepasst und beinhalten u. a. entsprechende Zuschläge für die zu erwartenden weiteren Energiekostensteigerungen.

Mit annähernd rd. 60 Mio. Euro sind die Transferaufwendungen die mit Abstand größte Position im Bereich der Aufwendungen. Die Transferaufwendungen steigen gegenüber 2022 um rd. 10 % und sind für mehr als die Hälfte der ordentlichen Aufwendungen verantwortlich.

Besonders bedauerlich ist, dass diese maßgebliche Position im Haushalt der Stadt Datteln kaum beeinflussbar ist. Das heißt, mehr als die Hälfte der Aufwendungen ist nicht steuerbar.

Der größte Anteil an den Transferaufwendungen entfällt auf die Kreisumlage mit rd. 24,5 Mio. Euro. Damit nimmt die Kreisumlage eine ähnlich hohe Größenordnung ein wie der gesamte Personaletat der Stadt Datteln. Die auf dem Entwurf des Kreishaushalts basierende Umlage für 2023 wurde jedoch nicht außerordentlich erhöht, sondern entspricht vielmehr der mittelfristigen Finanzplanung des Kreises.
Vor dem Hintergrund des vielfach geforderten und auch notwendigen Ausbaus des öffentlichen Personennahverkehrs irritiert die im Vergleich zum Vorjahr um rd. 100.000 Euro sinkende ÖPNV-Umlage.

Die im Koalitionsvertrag vorgesehene Erhöhung der Regionalisierungsmittel ist für eine nachhaltige Verbesserung des ÖPNV unverzichtbar. Bisher ist dies nicht geschehen.

Die für 2023 festgesetzte ÖPNV-Umlage steht der gewünschten Entwicklung des ÖPNV-Ausbaus diametral entgegen. Sofern keine Entlastung erfolgt, ist hier zukünftig mit stark steigenden Umlagen zu rechnen.

Die Umlage für das Jobcenter bleibt im Vergleich zu der Planung 2022 nahezu konstant. Sofern das neue Bürgergeld wie geplant verabschiedet werden sollte, ist in diesem Bereich mit einer Verdreifachung der gestellten Anträge zu rechnen. Diese Mehraufwendungen sind in der 2023er-Planung noch nicht berücksichtigt.

Die bereits erwähnte Inflation zwingt die europäische Zentralbank zur Erhöhung der Leitzinsen. Die Zeiten der lockeren und erst Recht der ultralockeren Geldpolitik gehören der Vergangenheit an. Zukünftig ist – im Vergleich zu den gegenwärtigen Konditionen – mit signifikant steigenden Zinsaufwendungen zu rechnen.

Das Zinsrisiko liegt hier insbesondere im Bereich der Liquiditätskredite.

Den Investitionskrediten liegen langfristige und gut planbare Konditionen zugrunde. Das einzige Risiko besteht hier im Bereich der Neuaufnahmen für Investitionen.

In der Vergangenheit wurden die Liquiditätskredite in erheblichem Umfang reduziert. Ausgehend von dem Maximalwert von mehr als 100 Mio. Euro wurde nahezu eine Halbierung des Kreditbestandes erreicht. Mit Stand 31.10.2022 wird der Kassenkreditbestand auf 51 Mio. Euro gesunken sein. Besonders hervorzuheben ist hierbei die in 2022 geleistete Rückzahlung in Höhe von 20 Mio. Euro. Von sämtlichen Schulden, welche nicht mehr bestehen, kann kein Zinsrisiko ausgehen. Dennoch ist das Zinsrisiko bei einem Liquiditätskreditbestand von 51 Mio. Euro nicht als unerheblich zu bezeichnen.

Umso wichtiger ist es, den eingeschlagenen Pfad der Entschuldung weiterhin mit allem Nachdruck und der nötigen Stringenz konsequent weiter zu verfolgen.

Bei der Planung des Zinsaufwandes wurde in dem vorliegenden Haushaltsplan jene weitere Entschuldung unterstellt. Aus diesem Grunde steigt der Zinsaufwand mit zunehmender Zeitachse nicht an und trägt ebenfalls zur Erreichung des Haushaltsausgleichs bei.

Bereits im September 2020 hat der Landtag das Gesetz zur Isolierung der aus der COVID-19-Pandemie folgenden Belastungen der kommunalen Haushalte im Land Nordrhein-Westfalen (NKF-COVID-19-Isolierungsgesetz – NKF-CIG) beschlossen.

Mit Beschluss dieses Gesetzes sind die Mindererträge und Mehraufwendungen der Corona-Pandemie des kommunalen Haushalts in Form einer Bilanzierungshilfe zwingend zu isolieren. Ab 2025 ist diese Bilanzposition dann linear über 50 Jahre abzuschreiben bzw. ab 2024 mit dem Eigenkapital zu verrechnen.

Am 5.9.2022 hat die Ministerin für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen mitgeteilt, dass die Landesregierung beabsichtigt, die bereits für die Belastungen der Corona-Pandemie geltende Regelung der Isolierung auf die Schäden durch den Krieg in der Ukraine auszuweiten und den Anwendungszeitraum zu verlängern.

Ein erster Referentenentwurf wich in nicht unerheblichen Punkten von dem später eingebrachten Gesetzesentwurf ab. Mit Spannung darf daher der tatsächliche Beschluss des Gesetzes und den dort normierten Regelungen erwartet werden.

Ich weise ausdrücklich darauf hin, dass das NKF-COVID-19-Ukraine-Isolierungsgesetz – NKF-CUIG noch nicht in der Haushaltsplanung 2023 enthalten ist.

Festzuhalten ist in jedem Fall, dass ohne eine entsprechende Isolierungsmöglichkeit die Haushalte der Stadt Datteln in 2023 und in der mittelfristigen Finanzplanung dauerhaft defizitär wären. Ein Haushaltssicherungskonzept wäre in der Folge unvermeidbar aufzustellen und der Kommunalaufsicht zur Genehmigung vorzulegen. Die Stadt Datteln wäre nach einem Jahr in der restriktionsfreien Haushaltswirtschaft wieder zurück in der Haushaltssicherung.

Ein wesentlicher Punkt wird von dem Gesetzesentwurf bisher überhaupt nicht erfasst. Der Gesetzesentwurf regelt nur die Entlastungen auf Ebene der Ergebnisrechnung. Eine finanzielle Entlastung ist nicht vorgesehen. Die Liquidität zum Ausgleich der krisenbedingten Mindererträge und Mehraufwendungen ist in der Kommune jedoch trotzdem erforderlich.

Fakt ist, durch die Isolierung der pandemie- und der kriegsbedingten Schäden könnte es gelingen, in 2023 und auch in der mittelfristigen Finanzplanung die Haushalte auszugleichen.

Gleichwohl darf keinesfalls übersehen werden, dass es sich bei der Isolierung der Schäden um eine Bilanzierungshilfe handelt. Es existiert kein Vermögenswert. Vielmehr handelt es sich um aktivierte Aufwendungen. Würde eine derartige Bilanzposition in einer HGB-Bilanz erscheinen – und das HGB ist das Gesetz auf welchem das NKF aufbaut – ließe sich in Deutschland kein Wirtschaftsprüfer finden, der hierfür ein Testat erteilt.

Sofern das Gesetz eine Ausweitung und Verlängerung der Isolierung zur Folge haben wird, sind aus dieser „Vermögensposition“ zukünftig erhebliche jährliche Abschreibungsbeträge zu erwarten. Insbesondere die kriegsbedingten Belastungen sind schwer abzuschätzen. Betrachtet man jedoch pandemie- und kriegsbedingte Belastungen in Summe, könnte daraus zukünftig eine jährliche Abschreibung von ein bis zwei Mio. Euro resultieren.

Unabhängig davon, in welchem Jahr konkret die Abschreibung beginnt, ist diese Vorgehensweise absolut unverantwortlich. Durch eine Abschreibungsdauer von 50 Jahren werden die Lasten in die Zukunft verlagert und die nächsten beiden Generationen belastet. Unter dieser Bürde stünden die Haushaltsplanungen zukünftiger Jahre und auch im Rahmen der Haushaltsplanung des Jahres 2075 wird man sich dann noch an die Corona-Pandemie und den Krieg in der Ukraine in den 20er Jahren erinnern dürfen.

An diesen Dimensionen wird erkennbar, wie verantwortungslos hier Frau Scharrenbach agiert. Das Gesetz wird mit der Sicherstellung der Handlungsfähigkeit der Kommunen begründet. Tatsächlich dient es einzig und allein dem Haushaltsausgleich.

Unter Zuhilfenahme einer fragwürdigen Bilanzposition wird in Taschenspielertrickmanier ein gigantischer Verschiebebahnhof für die Zukunft konstruiert und zukünftige Generationen belastet. Oder mit den Worten eines Liedes einer bekannten Figur einer schwedischen Schriftstellerin ausgedrückt: „Ich mach mir die Welt, wie sie mir gefällt“.

Es bleibt abzuwarten, wie das Gesetzgebungsverfahren im Ergebnis ausfällt. Die daraus resultierenden Verbesserungen werden über die Änderungsliste dem Rat bekannt gegeben und am 30.11.2022 zur Beschlussfassung vorgelegt.

Eine weitere – ebenfalls noch nicht beschlossene – Gesetzesänderung betrifft das Kommunalabgabengesetz.

Mit entsprechender Medienwirksamkeit wird keinem Ratsmitglied das Urteil des Oberverwaltungsgerichts hinsichtlich der Abwassergebühren in einer Nachbarkommune entgangen sein.

Hier beabsichtigt der Gesetzgeber eine neue Regelung zu schaffen, welche die Einnahmeausfälle in den kommunalen Haushalten etwas abmildert.

Dennoch rückt die noch im Vorjahr eingeplante Gewinnausschüttung des KSD in weite Ferne. Vielmehr wird im Wirtschaftsplan 2023 eine schwarze Null erwartet und somit zumindest kein Zuschussbedarf ausgelöst.

Im Gegensatz zu den Unwägbarkeiten des Isolierungsgesetzes ist hier ein Beschluss analog des eingebrachten Entwurfes sehr wahrscheinlich.

Hinsichtlich der Investitionen in 2023 herrscht vornehme Zurückhaltung.

Im Vergleich zum Vorjahr reduzieren sich die Auszahlungen für die geplanten Investitionsvorhaben auf rd. 11 Mio. Euro.

Die wichtigsten Investition 2023 möchte ich gerundet kurz aufzeigen:

  • Digitalpakt NRW: 1,5 Mio. Euro
  • Hard- und Software: 0,5 Mio. Euro
  • Neubau an der Gesamtschule Hachhausen: 0,5 Mio. Euro
  • Anbau Dependance Gymnasium: 0,4 Mio. Euro
  • Umbau Stadthalle: 0,4 Mio. Euro
  • Umbau Kolpingstraße 3: 0,4 Mio. Euro
  • Erweiterung Schulgebäude OGS Lohschule: 0,8 Mio. Euro
  • Raumlufttechnische Anlagen in Schulen: 1,6 Mio. Euro
  • Drehleiter: 1,0 Mio. Euro
  • RTW: 0,3 Mio. Euro
  • Umgestaltung Vorplatz Stadthalle: 0,3 Mio. Euro
  • Umgestaltung Hohe Straße, Tigg, Neumarkt: 0,7 Mio. Euro
  • Radwege- und Mobilitätsmaßnahmen: 0,3 Mio. Euro

Zusätzlich zu den Investitionen des Jahres 2023 werden selbstverständlich die nicht neu eingeplanten Investitionen des Vorjahres fortgesetzt.

Im Ergebnis bleibt festzuhalten, dass der Haushalt 2023 durch zahlreiche Unwägbarkeiten geprägt ist. Selten zuvor befand man sich im Rahmen der Planung in einer derart unkalkulierbaren Situation. Selbst mit Beschluss am 30.11.2022 könnten diese Unsicherheiten unter Umständen nicht beseitigt sein. Dies könnte beispielsweise die Orientierungsdaten betreffen, die für Anfang November angekündigt wurden. Sofern es hier zu Verzögerungen kommt, liegen diese evtl. zum Beschlusszeitpunkt nicht vor.

Bei den Gesetzesvorhaben zur Isolierung pandemie- und kriegsbedingter Lasten bleibt das Gesetzgebungsverfahren abzuwarten und auf eine zumindest ansatzweise verantwortungsvolle Lösung zu hoffen.

Die – wenn auch in deutlich geringerem Umfang vorhandenen – Liquiditätskredite stellen nach wie vor ein signifikantes Zinsrisiko für zukünftige Haushalte dar.

Das Eigenkapital der Stadt Datteln ist vergleichsweis gering und wird sich ab 2023 nicht oder nur noch in geringem Umfang durch Haushaltsüberschüsse erhöhen lassen. Diese Situation birgt ein latent vorhandenes Risiko hinsichtlich der Aufstellung eines Haushaltssicherungskonzeptes. Bei Verzehr des Eigenkapitals wäre ein Haushaltssicherungskonzept zwingend zu erstellen.

Ein Stück weit ist die Situation sicherlich alternativlos. Auch diese Krise wird zu meistern sein. Und es wird gelingen. Die Spuren werden allerdings noch viele Jahre in den kommenden Haushalten sichtbar sein.

An dieser Stelle möchte ich mich beim Bürgermeister, bei den Mitgliedern der Leitungskonferenz und der gesamten Verwaltung für die konstruktive Zusammenarbeit bei der Haushaltsplanaufstellung des Jahres 2023 bedanken.

Insbesondere gilt mein Dank den Mitarbeitern der Kämmerei, die wieder einmal unter hoher Belastung und mit großem Arbeitseinsatz alle Informationen gebündelt und das in diesem Jahr unter besonders komplexen Rahmenbedingungen stehende Zahlenwerk aufgestellt haben.

Den Mitgliedern des Rates der Stadt Datteln wünsche ich zielführende Haushaltsberatungen und bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.