Alle Hunde sind innerhalb von zwei Wochen nach Aufnahme zur Hundesteuer anzumelden!
Zudem muss die Haltung so genannter "großer Hunde", also Hunde, die ausgewachsen eine Größe von 40 cm oder 20 kg erreichen, gemäß § 11 Landeshundegesetz Nordrhein-Westfalen auch dem Fachbereich Bürgerservice, Sicherheit und Ordnung angezeigt werden. Dies gilt auch für Hunde, die keine "Kampfhunde" sind, zum Beispiel Schäferhunde, Golden Retriever, Labrador usw.
Wer einen "gefährlichen Hund" gem. § 3 LHundG (Pittbull Terrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier und Bullterrier und deren Kreuzungen) oder einen Hund einer bestimmten Rasse gem. § 10 LHundG (Alano, American Bulldog, Bullmastiff, Mastiff, Mastino Espanol, Mastino Napoletano, Fila Brasileiro, Dogo Argentino, Rottweiler und Tosa Inu sowie deren Kreuzungen) halten möchte, muss dafür eine Erlaubnis beantragen.