Verlängerung des Nutzungsrechts an Grabstätten
Für eine Wahlgrabstätte besteht die Möglichkeit, das Nutzungsrecht zu verlängern. Hierfür muss der Nutzungsberechtigte einen schriftlichen Antrag stellen. Alternativ kann dieser auch online über unser Serviceportal gestellt werden.
Nutzungsberechtigt ist diejenige Person, der das Recht zur Nutzung einer Grabstätte durch die Friedhofsverwaltung zugewiesen ist.
Wenn kein Antrag auf Verlängerung gestellt wird, muss das Grab vom Nutzungsberechtigten geräumt werden.
Die Kosten für die Verlängerung des Nutzungsrechts können Sie der Friedhofsgebührensatzung entnehmen.