Genehmigung eines Grabmals
Besteht der Wunsch, ein Grabmal aufzustellen, gibt es für die Errichtung bestimmte Vorgaben über Material, Gestaltung und Ausmaß. Die Errichtung und jede Änderung eines Grabmals bedarf der Genehmigung der Friedhofsverwaltung. Die Grabmale und die sonstigen baulichen Anlagen sind vom Verantwortlichen dauerhaft in verkehrssicherem Zustand zu halten. Nähere Informationen können der Friedhofssatzung entnommen werden.
Der Antrag kann schriftlich oder online über das Serviceportal eingereicht werden.