Personen mit einer Variante der Geschlechtsentwicklung können eine Erklärung zur Geschlechtsangabe und Vornamensführung abgeben. Diese Möglichkeit besteht, wenn eine Person aus medizinischer Sicht körperlich keinem Geschlecht eindeutig zugeordnet werden kann. Dies muss durch eine ärztliche Bescheinigung nachgewiesen werden.
Weitere Informationen erteilt Ihnen das Standesamt.