Bestimmte Personengruppen, die ihre Namen ursprünglich nach ausländischem Recht erworben haben und deren Namen oder Namensbestandteile dem deutschen Recht fremd sind, können eine Angleichung ihres Namens an das deutsche Recht beim zuständigen Standesamt abgeben. Angesprochen sind hier Spätaussiedler, Vertriebene, Flüchtlinge oder Eingebürgerte.
Setzen Sie sich vorab mit dem Standesamt in Verbindung um die Erfordernisse zu klären.