Wurde ein Ehe-/Lebenspartnerschaftsname bestimmt, kann nach Tod oder Scheidung des Partners der Name wieder angenommen werden, der vor der Bestimmung des gemeinsamen Namens geführt wurde.
Namenserklärung: 26,00 €
Bescheinigung über die Namensführung: 9,00 €
Erklärung über die Namensänderung
Ausweisdokument (Reisepass oder Personalausweis)
Lebenspartnerschaftsurkunde bzw. Eheurkunde
Ggf. Bescheinigung über die Namensführung
Soweit Namensführung nicht aus Lebenspartnerschaftsurkunde bzw. Eheurkunde hervorgeht
Nachweis über Aufhebung der Lebenspartnerschaft/ Ehe
(Sterbeurkunde oder Scheidungsurteil soweit nicht aus Lebenspartnerschaftsurkunde oder Eheurkunde zu entnehmen)
Ggf. Geburtsurkunde, wenn Ehe oder Lebenspartnerschaft im Ausland begründet wurde