Der Fachdienst "Bürgerdienste/Sicherheit/Ordnung" ist als Straßenverkehrsbehörde zuständig für:
Aufgrund des umfangreichen Gebührenkatalogs können die Kosten nur auf Anfrage mitgeteilt werden.
Schriftlicher formloser Antrag. Für die Erteilung von Ausnahmen nach § 46 Abs.1 StVO (s.o.) ist die Angabe des amtlichen Kennzeichens erforderlich.