Aus den Personenstandsbüchern und den -registern stellt Ihnen das Standesamt gerne Urkunden und Abschriften sowie internationale Urkunden aus, wenn Sie zum berechtigten Personenkreis gehören. Die gewünschten Urkunden können Sie persönlich im Standesamt, schriftlich oder online beantragen. Eine telefonische Bestellung ist nicht möglich.
Für einen Online-Antrag ist es erforderlich, dass Sie sich im Serviceportal der Stadt Datteln einmalig beim Servicekonto.NRW anmelden. Die Urkundengebühr ist vorab zu entrichten.
Vergewissern Sie sich vor Antragstellung, ob das Standesamt Datteln tatsächlich zuständig ist und Sie auch antragsberechtigt sind. Bitte haben Sie Verständnis, dass Beträge für zu Unrecht beantragte Urkunden nicht erstattet werden.
Zuständigkeit:
Antragsberechtigte Personen:
Hinweise
Personenstandsregister werden nur befristet aufbewahrt. Nach Fristablauf werden die Personenstandsregister in das Archiv abgegeben. Im Bedarfsfall wenden Sie sich bitte direkt an unser Stadtarchiv.
Es gelten folgende Aufbewahrungsfristen:
Bitte beachten Sie:
Sollten Sie die Urkunde über die Internet-Seite eines externen Anbieters anfordern, werden Ihnen von diesem zusätzliche Kosten auferlegt. Wir weisen darauf hin, dass das Standesamt diese Gewerbeunternehmer weder unterstützt, noch mit ihnen verbunden ist. Bitte beantragen Sie die Urkunden daher immer nur über die Homepage der jeweiligen Stadt und das dort angegliederte Serviceportal.
Alle Urkunden und Abschriften aus den Registern: 14,00 Euro.
Weitere Ausfertigungen des gleichen Dokumentes bei gleichzeitiger Beantragung: 7,00 Euro.
Urkunden für gesetzliche Sozialversicherungsangelegenheiten, z.B. Rentenzwecke, sind gebührenfrei. Diese Urkunden werden entsprechend gekennzeichnet.
Personalausweis oder Reisepass
Bitte geben Sie bei Antragstellung den Verwendungszweck an