
Kinder unter 12 Jahren - auch Säuglinge - benötigen für Auslandsreisen einen Kinderreisepass. Der Kinderreisepass dient hier als Identitätsdokument für das Kind. Der Kinderreisepass wird mit einem Lichtbild ausgestellt. Ist das Kind mindestens 10 Jahre alt, muss es eine eigenständige Unterschrift im Dokument leisten. Fingerabdrücke werden in den Kinderreisepass nicht aufgenommen.
Den Antrag für den Kinderreisepass müssen die Personensorgeberechtigten (Mutter und Vater oder Betreuer/-in) stellen. Falls nur ein Elternteil vorspricht, ist eine gleichlautende schriftliche Einverständniserklärung der/des weiteren Personensorgeberechtigten und deren/dessen Personalausweis oder Reisepass vorzulegen. Ist die Ehe geschieden, wird der Sorgerechtsbeschluss und bei Bestehen einer Betreuung die Bestellungsurkunde benötigt. Beides stellt das Amtsgericht aus.
Der Kinderreisepass wird im Ausland vereinzelt nicht anerkannt. Ob der Kinderreisepass für Ihr Reiseziel ausreichend ist, können sie auf der Internetseite des Auswärtigen Amtes anhand der Einreisebestimmungen erfahren. Wird ein Kinderreisepass vom Einreisestaat nicht anerkannt, kann ein Reisepass für das Kind erstellt werden.
Weitere Informationen erhalten Sie unter: www.bmi.bund.de
Notwendige Unterlagen
Gültigkeit
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Gebühren
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