Wenn Sie einen Kartenführerschein besitzen, der vor dem 19.01.2013 ausgestellt wurde, richtet sich die Umtauschfrist nach dem Ausstellungsjahr. (siehe Tabelle) Das Ausstellungsjahr finden Sie auf der Vorderseite des Führerscheins im Feld 4a.
| Austellungsjahr | Umtausch bis zum |
| 1999 bis 2001 | 19.01.2026 |
| 2002 bis 2004 | 19.01.2027 |
| 2005 bis 2007 | 19.01.2028 |
| 2008 | 19.01.2029 |
| 2009 | 19.01.2030 |
| 2010 | 19.01.2031 |
| 2011 | 19.01.2032 |
| 2012 bis 18.01.2013 | 19.01.2033 |
Notwendige Unterlagen
Gebühren
Bearbeitungsdauer
Weiterbearbeitung durch die Führerscheinstelle des Straßenverkehrsamts in Marl
Hinweis
Bei geplanten Auslandsreisen ist zu beachten, dass entwerte/befristete Führerscheine (Entwertung nur bei Versand) im Ausland nicht akzeptiert werden. Wenn Sie also bis zu 6 Wochen nach Antragstellung eine Reise geplant haben, muss der neue Führerschein beim Straßenverkehrsamt abgeholt werden. Bei einer Abholung des neuen Führerscheins findet keine Entwertung auf dem alten Dokument statt.