Bauleitplanverfahren
Nachnutzung Kraftwerk Datteln 1-3

Bebauungsplan Nr. 115: Arbeiten im Park am Dortmund-Ems-Kanal

Die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 115 – Arbeiten im Park am Dortmund-Ems-Kanal (Nachnutzung Kraftwerk Datteln 1-3) steht in Zusammenhang mit der gesicherten Inbetriebnahme des Kraftwerks Datteln 4. Diese erfolgte im Sinne des Durchführungsvertrages zum vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 105a – Kraftwerk der Stadt Datteln am 31.07.2020.

Neben einer vertraglich geregelten Pflicht der Uniper Kraftwerke GmbH zum Rückbau des Altkraftwerks Datteln 1-3 ist vorgesehen, das Areal mittels eines neuen Bebauungsplanes einer gewerblichen Nachnutzung zuzuführen. Zu diesem Zweck sollen die Festsetzungen des neuen Bebauungsplanes Nr. 115 maßgeblich für den Umfang der Rückbautiefen im Bereich geplanter öffentlicher Verkehrsflächen bzw. überbaubarer Flächen sein.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 115 der Stadt Datteln umfasst die in der Abbildung dargestellte Fläche. Diese wird begrenzt durch die Straße Zur Seilscheibe im Norden, den Dortmund-Ems-Kanal im Osten, die Trasse der Hamm-Osterfelder Bahnlinie im Süden und Gewerbeflächen entlang der Castroper Straße (B 235) im Westen.

Entsprechend den Vorgaben der Flächennutzungsplanung sollen mit der Nachnutzung des Altkraftwerkes Datteln 1-3 Gewerbeflächen entwickelt werden. Vor allem im Zusammenhang mit einer vernetzten Grünflächenentwicklung soll insgesamt eine spürbare Aufwertung des Dattelner Südens erreicht werden.

Zentrale Zielsetzungen der Stadt Datteln sind:
  • Entwicklung von Gewerbeflächen für schwach emittierendes Gewerbe (Produktionshallen und kleinteiliges Gewerbe in Verbindung mit Büro- und Dienstleitungsnutzungen);
  • Ansiedlung von Nutzungen, die eine verträgliche Verkehrsbelastung, insbesondere für die Castroper Straße (B 235), gewährleisten;
  • Entwicklung eines tragfähigen Erschließungskonzeptes mit einer leistungsfähigen Anbindung an das vorhandene Verkehrsnetz;
  • Entwicklung eines Gewerbegebietes, das mit einem durchgehenden Freiflächensystem mit Anschlüssen an die Umgebung Gewerbe und Grünflächen gleichwertig zuordnet;
  • Zugänge und Wegeführung entlang des Dortmund-Ems-Kanals für den Fuß- und Radverkehr;
  • Gezielte Berücksichtigung potenzieller Bodenbelastungen (sanierungsabhängiges Nutzungskonzept);
  • Entwicklung eines schlüssigen Nutzungskonzeptes in enger Zusammenarbeit mit der Flächeneigentümerin.
Bisherige Verfahrensschritte:
  • Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 BauGB: 24.6.2020
  • Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB: 10.5.2021 - 31.5.2021
  • Frühzeitige Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB: 19.5.2021 - 25.6.2021
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Bebauungsplan Nr. 115 - Arbeiten im Park am Dortmund-Ems-Kanal (Nachnutzung Kraftwerk Datteln 1-3)

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Miriam Braun

Stadtplanung
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Johanna Merten

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