Wohnungsbauflächen
Die Stadt Datteln stellt derzeit ein Wohnbauflächenprogramm 2030 auf, mit dem ca. 1.200 Wohnungen als Geschosswohnungen, Einfamilienhäuser und öffentlich geförderte Wohnungen in Datteln bis 2030 neu gebaut werden sollen. Damit soll dem zuletzt zurückgegangenen Wohnungsneubau und der Verknappung von Wohnungsbaugrundstücken entgegengewirkt werden, um ortsansässigen und zuwanderungsinteressierten Haushalten dauerhaft Wohnbaugrundstücke und Neubauwohnungen anbieten zu können.
Das Wohnbauflächenprogramm der Stadt Datteln zielt darauf ab,
- im Neunjahreszeitram 2022 bis 2030 1.200 Neubauwohnungen zu schaffen (782 Wohneinheiten im Geschosswohnungsbau, 418 Wohneinheiten im Einfamilienhausbau),
- die zwischen den Jahren 2017 und 2030 weggefallenen und wegfallenden Mietpreisbindungen durch öffentlich geförderten Wohnungsbau zu ersetzen (364 Wohneinheiten). Darüber hinaus wird die Schaffung von weiteren 206 mietpreisgebundenen Wohneinheiten angestrebt, so dass in Datteln langfristig 1.000 öffentlich geförderte Wohnungen zur Verfügung stehen.
Hierfür wurden im Jahr 2022 potenzielle Wohnbauflächen – größere Entwicklungsflächen und kleinere Restflächen – im gesamten Stadtgebiet erhoben und bewertet. Die Grafik zeigt das gesamte Wohnbauflächenpotenzial von 55,6 ha für 1.683 Wohneinheiten in privatem (grün dargestellt) und städtischem Eigentum (rosarot dargestellt). Im Rahmen des Wohnbauflächenprogramms wird derzeit geprüft, welche Grundstücke unmittelbar bebaut werden können und für welche Flächen Bebauungspläne aufzustellen sind.
Sämtliche Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer sollen dann befragt werden, ob die identifizierten Grundstücke für eine Wohnbebauung zur Verfügung gestellt werden können. Ziel ist es,
- mit den Eigentümerinnen und Eigentümern größerer Entwicklungsflächen Kooperationsvereinbarungen abzuschließen,
- das Bebauungsprofil für einzelne Standorte zu konkretisieren (Bebauung mit Geschosswohnungen, Einfamilienhäusern, öffentlich geförderten Wohnungen, Tiny Houses) und
- unmittelbar bebaubare Grundstücke in einem Baulandkataster zu veröffentlichen.
Das Bild zeigt die städtische Entwicklungsfläche ehemaliges Ostringstadion.
© RVR, 2022, dl-de/by-2-0.