14.8.2020 - Prämien für Betriebe, die trotz der Corona-Pandemie weiterhin ausbilden oder zusätzliche Lehrstellen anbieten, sind ab sofort über das Bundesprogramm „Ausbildungsplätze sichern“ abrufbar. Die Förderung richtet sich an kleine und mittlere Unternehmen (KMU), die von der Corona-Krise betroffen sind.
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Ziele des Programms sind die Erhaltung von Ausbildungsplätzen (Ausbildungsprämie), die zusätzliche Schaffung von Lehrstellen (Ausbildungsprämie plus), die Kurzarbeit für Auszubildende zu vermeiden (Zuschuss zur Ausbildungsvergütung vermeiden) oder die Übernahme der zukünftigen Fachkräfte bei Insolvenzen zu fördern (Übernahmeprämie).
Die Ausbildungsprämien ist für Betriebe gedacht, die in einem erheblichen Umfang von der Corona-Krise betroffen sind und für das Ausbildungsjahr 2020 gleich viele Ausbildungsverträge abschließen wie in den vergangenen drei Jahren. Die Prämie besteht aus einem einmaligen Zuschuss in Höhe von 2000 Euro je Ausbildungsvertrag.
Um die Ausbildungsprämie plus abrufen zu können, müssen die Beschäftigten in der ersten Jahreshälfte 2020 mindestens einen Monat in Kurzarbeit gewesen sein oder der Umsatz des Ausbildungsbetriebes ist im April und Mai im Vergleich zu den beiden Vorjahresmonaten durchschnittlich um mindestens 60 Prozent eingebrochen. Wurde das Unternehmen nach April 2019 gegründet, gelten die die Monate November und Dezember des vergangenen Jahres als Referenzwert.
Wenn ein Arbeitsausfall der Auszubildenden vermieden wurde, obwohl der Betrieb Kurzarbeit angemeldet hat, kann der Zuschuss in Höhe von 75 Prozent der Ausbildungsvergütung beantragt werden. Die Förderung wird für jeden Monat gezahlt, in dem der Betrieb durch die Corona-Pandemie bedingt einen Arbeitsausfall von mindestens 50 Prozent angezeigt hat.
Bildet ein Unternehmen Auszubildende aus einem Betrieb weiter aus, der infolge der Corona-Krise insolvent ist, kann ein einmaliger Zuschuss in Höhe von 3.000 Euro für so genannte Insolvenzlehrlinge beantragt werden. Die Übernahmeprämie wird erst nach der erfolgreich abgeschlossenen Probezeit ausgezahlt.
Bedingung: Nur eine Förderung pro Ausbildungsvertrag
Bedingungen für alle Förderungen sind, dass Unternehmen nur eine Förderung pro Ausbildungsvertrag erhalten und die Förderungen aus dem Programm „Ausbildungsplätze sichern“ sind nicht mit anderen Förderprogrammen kombinierbar.
Weitere Informationen zu den Förderkriterien sowie die Antragsformulare gibt es auf der Homepage der Agentur für Arbeit unter folgendem Link: https://www.arbeitsagentur.de/unternehmen/finanziell/bundesprogramm-ausbildungsplaetze-sichern
Fragen der Arbeitgeber*innen zum Bundesprogramm „Ausbildungsplätze sichern“ beantwortet der Arbeitgeber-Service der Arbeitsagentur unter: Tel. 0800/4 55 5520 (gebührenfrei).