9.7.2020 - Gerade kleinen Geschäften, die bisher online nicht ausreichend präsent waren und erhebliche Umsatzeinbußen durch die Corona-Pandemie erleiden, möchte das Land NRW jetzt helfen. Mit einer 90-prozentigen Förderung wird der lokale Einzelhandel unterstützt, um den Aufbau digitaler Geschäftsprozesse wie kontaktloses Bezahlen, digital unterstützte Lieferprozesse oder die Anbindung an lokale Plattformen zu ermöglichen.
Laut Angaben des Landes NRW sind rund 40 Prozent des inhabergeführten Einzelhandles „digital nicht aktiv“. Darunter leidet die Wettbewerbsfähigkeit gerade auch gegenüber größeren Handelsunternehmen und bedroht die Existenz des lokalen Handels. Doch gerade der steht für die Lebendigkeit und Vielfalt der Innenstädte.
Das zeitlich befristete Förderprogramm ist auf Kleinunternehmen mit Sitz in NRW ausgelegt, die 1 bis 49 Mitarbeiter und einen Jahresumsatz bis zu 10 Millionen Euro oder eine Jahresbilanzsumme von 10 Millionen Euro vorweisen.
Gefördert werden IT-Dienstleistungen und/oder beratende Dienstleistung (einschließlich Schulungen) sowie die Anschaffung von Hard- und Software oder der Auf- oder Ausbau digitaler Technologien.
Es wird dringend empfohlen, vor Antragstellung Kontakt zum Projektträger, dem Forschungszentrum Jülich, Kontakt aufzunehmen, da bei der Entwicklung der Idee sowie beim Antragsentwurf Digitalcoaches des Handelsverbandes NRW (www.digitalcoachnrw.de) sowie generell die Industrie- und Handelskammer unterstützen.
Weitere Informationen zum Projektaufruf „Digitalen und stationären Einzelhandel zusammendenken. Digitalisierung voranbringen – ökonomische Resilienz im Einzelhandel stärken!“ des Ministeriums für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie des Landes NRW sowie den Antrag gibt es auf der Website: www.digihandel.nrw. Die Einreichfrist endet am 31. August 2020.