Pflegekinderdienst
Warum wird ein Kind zum Pflegekind? Die Gründe dafür sind unterschiedlich und vielfältig wie Kinder selbst. In manchen Fällen kann ein Kind nicht bei seinen leiblichen Eltern leben. Dann kann es sinnvoll sein, das Kind in die Obhut von Pflegeeltern zu geben.
Wir suchen Pflegeeltern (Familien, Paare oder Einzelpersonen) für Kinder und Jugendliche, deren Eltern vorübergehend oder dauerhaft nicht in der Lage sind, ihre Kinder ausreichend zu betreuen und versorgen. Diese Kinder und Jugendlichen benötigen einen Ort, an dem sie Sicherheit und Geborgenheit finden.
Unsere Haltung:
- Im Interesse des Kindes arbeiten Herkunftsfamilie, Pflegepersonen und Fachkräfte zusammen.
- Die Herkunftsfamilie soll weiterhin aktiv am Leben des Kindes teilnehmen können.
- Pflegepersonen werden von Fachkräften auf ihrem Weg begleitet
- Wir sind offen für alle Bewerberinnen und Bewerber - ganz gleich, ob sich Einzelpersonen, (gleichgeschlechtliche) Paare oder (Patchwork-)Familien vorstellen. Alle kulturellen Hintergründe und Lebensstile sind willkommen.
Unsere Standards:
- Unsere Arbeitsweise ist geprägt von Fachlichkeit und Verantwortung.
- Unseren Mitmenschen begegnen wir mit Empathie und Herzlichkeit.
- Wir leben Transparenz und Offenheit.
Unsere Ziele:
- Wir möchten, dass Kinder in einem Familiensystem aufwachsen, damit sie dadurch die Möglichkeit haben, stabile Beziehungen einzugehen.
- Um dem Pflegekind ein gesundes Aufwachsen zu ermöglichen, fördern wir die „doppelte Elternschaft“. Dies bedeutet, dass Pflegekinder von den Pflegeeltern, aber auch von ihren leiblichen Eltern begleitet werden sollen.
- Durch eine kontinuierliche Begleitung möchten wir das Kindeswohl sicherstellen.
- Im Interesse von Pflegepersonen und Fachkräften werben wir für gesellschaftliche Anerkennung und Akzeptanz.
Der Pflegekinderdienst der Stadt Datteln freut sich jederzeit über interessierte Bewerberinnen und Bewerber, die sich dieser herausfordernden und bereichernden Aufgabe stellen möchten. Wenn Sie sich für die Aufnahme eines Pflegekindes in Bereitschafts- oder Vollzeitpflege interessieren, freuen wir uns, wenn wir Sie in einem Informationsgespräch unverbindlich beraten dürfen.
Wie wird ein Kind zum Pflegekind?
Die Gründe, warum ein Kind zum Pflegekind wird, sind so unterschiedlich und vielfältig wie Kinder selbst. In der Regel ist es so, dass Eltern nicht (mehr) für ihr Kind sorgen können. Dies kann unter anderem aus gesundheitlichen Gründen (z. B. psychische Erkrankung, Krankenhaus- oder Reha-Aufenthalt), aus erzieherischen Gründen (z. B. Vernachlässigung, Misshandlung), aus Überforderung mit dem Verhalten des Kindes (z.B. aggressiv, oppositionell) oder aufgrund eigener negativer Kindheitserfahrungen (z.B. Gewalt, Missbrauch) erfolgen.
Häufig ist die Familie des Kindes (= Herkunftsfamilie) stark belastet und verschiedene Problematiken erschweren das Familienleben.
Die Entscheidung, dass ein Kind zum Pflegekind wird, erfolgt unter Einbezug der Herkunftsfamilie und ist in der Regel ein längerer Prozess.
Falls es möglich ist, wird zunächst versucht, die Familie ambulant zu unterstützen. Für Kinder und Eltern ist es das Wichtigste, zusammenzuleben. Erst wenn das gesunde Aufwachsen des Kindes gefährdet ist, kann es nicht in seiner Familie verbleiben. In diesem Fall wird für das Kind eine „stationäre Hilfe“ eingerichtet, indem es zum Beispiel in einer Pflegefamilie untergebracht wird.
Welche Pflegeformen gibt es?
Die Bereitschaftspflege ist für Kinder und Jugendliche vorgesehen, die für einen befristeten Zeitraum nicht in ihrer Familie leben können. Aufgabe der Pflegefamilie ist es in dieser Zeit, dem Pflegekind einen geschützten Rahmen zu geben und in enger Zusammenarbeit mit dem Jugendamt weitere Betreuungsbedarfe festzustellen. Gründe für eine Unterbringung in Bereitschaftspflege sind oftmals akute familiäre Belastungs- und Krisensituationen. Während der Zeit der Unterbringung sollen die Rahmenbedingungen in der Herkunftsfamilie nach Möglichkeit so verändert werden, dass das Kind wieder in seine Familie zurückkehren kann.
Wenn eine Rückkehr des Kindes nicht möglich ist, benötigt das Kind nicht nur für die Überbrückung einer Krisensituation eine Pflegefamilie, in der es dauerhaft leben kann, sondern für mehrere Jahre oder bis zur Volljährigkeit. Diese Pflegefamilie bietet dem Kind für einen langen Zeitraum ein neues Zuhause. Diese Unterbringungsform nennt sich Vollzeitpflege und hat das Ziel, Kindern als Pflegekindern das Aufwachsen in einem familiären Kontext zu ermöglichen.
Neben der klassischen Pflegefamilie gibt es auch die Verwandtenpflege und die Pflege im sozialen Umfeld.
Welche Voraussetzungen sollten Pflegeeltern erfüllen?
Es gibt keinen einheitlichen Standard bei den Voraussetzungen, die Pflegeeltern erfüllten sollten. Vielmehr ist es ein Zusammenspiel verschiedener Eigenschaften, das die optimalen Voraussetzungen schafft.
Familienstand:
So ist es nicht entscheidend, ob Pflegeelternbewerber verheiratet sind. Auch unverheiratete, alleinstehende oder gleichgeschlechtliche Paare können ein Pflegekind aufnehmen. Das Alter von Bewerberinnen und Bewerbern sollte vor allem bei der Aufnahme kleinerer Kinder einen natürlichen Altersabstand nicht überschreiten.
Räumlichkeiten:
Räumliche Gegebenheiten müssen ausreichend vorhanden und die wirtschaftlichen Verhältnisse gesichert sein. Pflegeelternbewerber müssen körperlich und seelisch belastbar sein. Aus medizinischer Sicht dürfen auch keine Einwände gegen die Aufnahme eines Pflegekindes bestehen.
Zeitlicher Rahmen:
Die Betreuung von Pflegekindern ist sehr zeitintensiv. Daher ist es wichtig, dass die Betreuung des Pflegekindes auch dann sichergestellt ist, wenn eine Pflegeperson berufstätig ist. Mitunter müssen die Arbeitszeiten angepasst werden. Zudem sollte man Freude daran haben, Kinder und/oder Jugendliche zu betreuen und mit ihnen zusammenzuleben.Vorerfahrungen von Pflegekindern
Pflegeelternbewerber sollten bereit sein, sich auf die speziellen Gegebenheiten einzulassen, die ein fremdes Kind mitbringt. Kinder, die in ein Pflegeverhältnis vermittelt werden, haben meist negative Vorerfahrungen in unterschiedlicher Intensität gemacht und können daher Verhaltensauffälligkeiten und/oder Entwicklungsverzögerungen aufweisen.
Beziehung zur Herkunftsfamilie:
Pflegeeltern sollten sich bewusst sein, dass das Pflegekind eine Herkunftsfamilie hat, und bereit sein, die Beziehung zwischen dem Kind und seinen Eltern aufrechtzuerhalten, wenn dies für die Entwicklung förderlich ist. Eine weitere Voraussetzung ist die Kooperationsbereitschaft der Pflegeeltern mit dem Jugendamt und den Beratern, die das Pflegeverhältnis begleiten.
Wie wird man eine Pflegefamilie?
Ähnlich wie bei einer Schwangerschaft ist es ein Prozess, Pflegefamilie zu werden. Dabei kann man sich auf das Kind vorbereiten.
Zunächst möchte das Jugendamt die Bewerberinnen und Bewerber kennen lernen. In Gesprächen, bei einem Hausbesuch und anhand eingereichter Unterlagen wird geprüft, ob sich die Bewerberinnen und Bewerber und die Fachkräfte eine Zusammenarbeit vorstellen können. Sollte dies gegeben sein, nehmen die Bewerber an dem Vorbereitungsseminar für Pflegeeltern im Förderschulinternat Schloss Horneburg teil.
Anschließend werden die Rahmenbedingungen einer Inpflegenahme (z. B. Art des Pflegeverhältnisses, Alter des Kindes) und die weitere Form der Kooperation abgestimmt. Wenn ein Kind in eine Pflegefamilie vermittelt werden muss, wird anhand der Bedürfnisse des Kindes eine geeignete Pflegefamilie gesucht.
Sobald sich die Fachkräfte für eine Pflegefamilie entschieden haben, wird diese einbezogen. In einem Gespräch wird die Pflegefamilie über das Kind, das Herkunftssystem, die aktuelle Lebenssituation und den Grund für eine angestrebte Unterbringung in einer Pflegefamilie informiert. Ein erstes Kennenlernen wird arrangiert. Alle Beteiligten haben einige Tage Bedenkzeit, um zu prüfen, ob eine Aufnahme in die Pflegefamilie vorstellbar ist. Sollte dies der Fall sein, erfolgt eine Anbahnung zwischen dem Kind und der Pflegefamilie. Die Anbahnung verläuft individuell und orientiert sich an den Bedürfnissen des Kindes.
Mit einer erfolgreichen Anbahnung wird das Kind nach einiger Zeit ein Pflegekind und die Bewerberin bzw. der Bewerber zur Pflegefamilie.
Wie wird man auf die Aufgabe als Pflegeeltern vorbereitet?
Die Stadt Datteln hat das Förderschulinternat Schloss Horneburg mit der Entwicklung und Durchführung eines Vorbereitungsseminares für Pflegeelternbewerber beauftragt. Geleitet und durchgeführt wird das Seminar von Mitarbeiterinnen des Förderschulinternates.
Das Vorbereitungsseminar ist wie folgt konzipiert:
- Umfang: 50 Unterrichtsstunden in einem Zeitraum von ca. vier Monaten
- Ausgestaltung: zehn Abendveranstaltungen (ca. drei Stunden)
zwei Wochenendseminare (Freitag und Samstag, insgesamt ca. zehn Stunden)
- Teilnehmer: Pflegeelternbewerber
- Gruppengröße: bis zu 12 Personen
Das Vorbereitungsseminar beginnt mit einem Informationsabend, bei dem Rahmenbedingungen wie Struktur, Inhalt, Referenten und Kursleitung etc. besprochen werden. Die verschiedenen Inhaltsbereiche teilen sich grob in nachfolgende Themenblöcke auf:
- Vorstellung und Kennenlernen
- Motivation
- Familienbilder und Familienstrukturen
- Veränderung der eigenen Familienstruktur
- Gesetzliche Rahmenbedingungen
- Hilfeplanverfahren
- Öffentlicher Auftrag und private Lebenswelt
- Ersatz- und Ergänzungsfamilie, „öffentliche“ Familie
- Die Bedeutung des Herkunftssystems
- Zusammenarbeit mit dem Herkunftssystem
- Bindungstheorie und Bindungsverhalten
- Bedeutung und Umgang mit Trennung und Verlust
- Auffälliges Verhalten und dessen Entstehung
- Ankommen in einer fremden Familie
- Identität des Pflegekindes
- Biografiearbeit
In dem Seminar werden Methoden der Gruppenarbeit sowie der Selbsterfahrung einbezogen und aktiv genutzt. Verschiedene Verfahren der Erwachsenenbildung kommen zum Einsatz. Sind die Bewerberinnen und Bewerber geeignet, endet das Vorbereitungsseminar mit der Erstellung und gegenseitigen Vorstellung eines so genannten Portfolios jedes Bewerberpaars.
Der Vorbereitungskurs ist für die Pflegeeltern kostenlos und Voraussetzung für die Anerkennung als Pflegefamilie durch das Jugendamt der Stadt Datteln.
Welche finanzielle Unterstützung gibt es?
Pflegeeltern erhalten für die Betreuung des Pflegekindes ein so genanntes Pflegegeld. Das Pflegegeld ist abhängig vom Alter des Kindes, für Jugendliche gibt es einen höheren Betrag als für Kinder. Das Pflegegeld setzt sich aus dem Pflegebetrag und dem Erziehungsbetrag zusammen. Der Pflegebetrag deckt die materiellen Aufwendungen wie Lebensmittel, Mietanteil und Kleidung ab. Zusätzlich erhalten die Pflegeeltern einen Erziehungsbetrag, mit dem ihre pädagogische Arbeit honoriert wird. In Ausnahmefällen wird der „erhöhte Erziehungsbetrag“ gewährt. Hierfür müssen sowohl auf der Seite des Kindes besondere Anforderungen (im Sinne von Beeinträchtigungen) gegeben sein als auch bei den Pflegeeltern entsprechende Voraussetzungen (im Sinne einer z. B. pädagogischen, pflegerischen oder medizinischen Ausbildung) vorliegen.
Zusätzlich zum Pflegegeld können einmalige Zuschüsse in Form von Beihilfen nach den Richtlinien der Stadt Datteln gewährt werden. Dazu zählen unter anderem Urlaubsreisen, religiöse Feste oder gesundheitlich notwendige Hilfsmittel wie eine Brille. Bei Dauerpflegeverhältnissen besteht die Möglichkeit, Kindergeld zu beantragen.