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Das Bild zeigt das Rathaus der Stadt Datteln.

Wir suchen Jugendschöff*innen - Bewerbungsfrist: 30. März 2023

Als ehrenamtliche Richter*innen sind Jugendschöff*innen mit Berufsrichtern gleichberechtigt. Anhand von Zeugenaussagen, Gutachten oder Urkunden wägen sie ab, wie wahrscheinlich es ist, dass sich eine bestimmte Tat ereignet hat. Für die nächste Schöff*innenwahl im ersten Halbjahr dieses Jahres sucht die Stadtverwaltung insgesamt 18 Kandidat*innen für dieses verantwortungsvolle Amt.

Bundesweit werden die Jugendschöff*innen für die Amtszeit von 2024 bis 2028 gewählt. Auf den Stadtbezirk Datteln entfallen zur Benennung für das Jugendschöffengericht Recklinghausen sieben Hauptschöff*innen (3 Frauen und 4 Männer) und für die Jugendkammer beim Landgericht Bochum zwei Hauptschöff*innen (1 Frau und 1 Mann).

Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie der Stadt Datteln soll doppelt so viele Kandidat*innen vorschlagen, wie Jugendschöff*innen benötigt werden. Aus diesen Vorschlägen wählt der Schöff*innenwahlausschuss beim Amtsgericht Recklinghausen in der zweiten Jahreshälfte 2023 die Jugendschöff*innen.

Wer ist für das Jugendschöff*innenamt wählbar?

Wählbar sind Bewerber*innen, die in Datteln wohnen und am 1. Januar 2023 mindestens 25 und höchstens 69 Jahre alt sind. Wählbar sind deutsche Staatsangehörige, die die deutsche Sprache ausreichend beherrschen. Von der Wahl ausgeschlossen sind Personen, die zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt worden sind oder gegen die ein Ermittlungsverfahren wegen einer schweren Straftat schwebt, die zum Verlust der Übernahme von Ehrenämtern führen kann.

Nicht gewählt werden können Bürger*innen, die hauptamtlich in oder für die Justiz tätig sind – also Richter*innen oder Rechtsanwält*innen, Polizeivollzugsbeamt*innen, Bewährungshelfer*innen, Strafvollzugsbedienstete usw. Religionsdiener*innen können ebenfalls nicht gewählt werden.

Über welche Kompetenzen sollten Jugendschöff*innen verfügen?

Jugendschöff*innen sollten über soziale Kompetenz verfügen, also das Handeln eines Menschen in seinem sozialen Umfeld beurteilen können. Erwartet werden Lebenserfahrung und Menschenkenntnis. Die Lebenserfahrung, die Jugendschöff*innen mitbringen müssen, kann aus beruflicher Erfahrung und/oder gesellschaftlichem Engagement resultieren. Dabei steht nicht der berufliche Erfolg im Mittelpunkt, sondern die Erfahrung im Umgang mit Menschen. Jugendschöff*innen in Jugendstrafsachen sollen in der Jugenderziehung über besondere Erfahrung verfügen. 

Jugendschöff*innen sind mit den Berufsrichtern gleichberechtigt. Für jede Verurteilung und jedes Strafmaß ist eine Zwei-Drittel-Mehrheit im Gericht erforderlich. Gegen beide Jugendschöff*innen kann niemand verurteilt werden.

Ob Verurteilung oder Freispruch: Jedes Urteil haben die Jugendschöff*innen mit zu verantworten. Wer die persönliche Verantwortung für eine mehrjährige Freiheitsstrafe, für die Versagung von Bewährung oder für einen Freispruch wegen mangelnder Beweislage nicht übernehmen kann, sollte das Schöffenamt nicht anstreben.

Bewerbung als Jugendschöff*in

Bürger*innen, die sich für das Amt als Jugendschöff*in interessieren, bewerben sich bis 30. März 2023 beim Fachdienst Kinder, Jugend, Familie der Stadt Datteln. Ansprechpartnerin ist Sabrina Müthing (Tel. 02363/107-224). Weitere Auskünfte sowie das Bewerbungsformular gibt es auf www.schoeffenwahl.de.