Rettungsdienstgebühren: Bürger*innen erhalten vorerst keine Abrechnungen - Stadt Datteln berücksichtigt, dass Bewegung in Konflikt mit den Krankenkassen über die Abrechnung gekommen ist
Über die Finanzierung des Rettungsdienstes herrscht derzeit landesweit Uneinigkeit zwischen den gesetzlichen Krankenkassen und den Städten. Zum 1. September 2025 hatten die Krankenkassen erklärt, nicht mehr für die vollen Gebühren für Krankentransporte aufzukommen. Wie viele andere NRW-Städte auch hatte die Stadt Datteln daher angekündigt, diese Gebühren gezwungenermaßen den Patient*innen in Rechnung zu stellen, die diese wiederum mit ihrer Krankenkasse hätten abrechnen können. Das wird nun vorerst nicht der Fall sein.
Grund dafür ist, dass aktuell weitere Bewegung in den Konflikt gekommen ist. Unter anderem hatte die SPD-Fraktion im NRW-Landtag zur Sitzung des Landtags am 17. Dezember 2025 einen Eilantrag zu dem Thema eingebracht. Gleichzeitig zeichnet sich in Gesprächen auf Bundes- und Landesebene ab, dass noch im ersten Quartal 2026 das Gesetz zur Reform der Notfallversorgung durch Bundesgesundheitsministerin Nina Warken in den parlamentarischen Prozess eingebracht wird. Auf Landesebene hat NRW-Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann erklärt, dass eine Übergangslösung für NRW erarbeitet werde, bis das neue Bundesgesetz in Kraft trete.
Übergangsregelung soll Schwebezustand Rechnung tragen
In einer kurzfristig anberaumten Abstimmungsrunde haben der Landrat im Kreis Recklinghausen, Bodo Klimpel, die Bürgermeister*innen sowie Vertreter*innen der Verwaltungen der kreisangehörigen Städte am 22. Dezember 2025 über den aktuellen Stand beraten. Das Ergebnis: Anders als zunächst vorgesehen und kommuniziert wird die Stadt Datteln zunächst keine Gebührenbescheide an die Bürger*innen verschicken, sondern wie bisher an die Krankenkassen. Diese Übergangs-Regelung soll dem aktuellen Schwebezustand Rechnung tragen. Der Anspruch der Stadt Datteln auf die Gebühren bleibt bestehen und verfällt nicht.
„Vertrauen in den Rettungsdienst erhalten“
„Mir ist es sehr wichtig, dass die Bürgerinnen und Bürger auch langfristig nicht für Rettungsdiensteinsätze zahlen müssen, sondern dass die Krankenkassen diese Kosten weiterhin tragen“, sagt Bürgermeister André Dora. „Wir müssen das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in den Rettungsdienst aufrechterhalten. Es kann nicht sein, dass jemand mit Blick auf die Kosten in einer Notsituation nicht die 112 wählt.“
Die Stadt Datteln ist gesetzlich dazu verpflichtet, kostendeckende Gebühren für den Rettungsdienst zu erheben; Differenzbeträge dürfen nicht aus dem Haushalt übernommen werden, so dass es rechtlich keine andere Möglichkeit für die Städte gebe, als diese den Patient*innen zu berechnen.
„Fehlfahrten“ als Auslöser des Konflikts
Entzündet hatte sich der Konflikt um die Finanzierung des Rettungsdienstes in NRW an so genannten Fehlfahrten – also Fahrten ohne anschließenden Transport in ein Krankenhaus. Die Städte sind gesetzlich verpflichtet, ihre Gebührensatzungen nach den anrechenbaren Kosten zu kalkulieren und umzusetzen. Grundlage ist das Rettungsgesetz NRW (RettG NRW). Dieses erlaubt ausdrücklich, auch Fehlfahrten als ansatzfähige Kosten zu berücksichtigen (§ 14 Absatz 5 RettG NRW).
Die Krankenkassen verweigern jedoch seit Kurzem die Anerkennung dieser Praxis und stützen sich auf das Sozialgesetzbuch V (§ 60 SGB V), das die Übernahme von Fahrkosten nur bei einem Transport ins Krankenhaus vorsieht. Als „Fehlfahrt“ werten sie deshalb sämtliche Einsätze ohne Transport. Dazu gehören auch die Fälle, in denen vor Ort aufwendige medizinische Maßnahmen mit Materialeinsatz oder sogar Reanimationen erfolgen. Diese medizinischen Leistungen gehören seit jeher zum Alltag des Rettungsdienstes.
Da die Städte kostendeckende Gebühren erheben müssen und die Differenzbeträge nicht aus ihrem Haushalt übernehmen dürfen, müssen sie diese direkt bei den Gebührenschuldner*innen (Patient*innen) erheben. Der Konflikt zwischen beiden Rechtsauffassungen kann letztlich nur der Gesetzgeber oder ein Gericht lösen.
Die Stadt Datteln informiert anlassbezogen über neue Erkenntnisse zu diesem Thema. Auch in der nächsten Sitzung des Rates der Stadt Datteln wird die Verwaltung die Rettungsdienst-Gebühren thematisieren.