Kommunalwahl 2025: Briefwahlbüro im Rathaus öffnet am 18. August – Online-Antrag zur Briefwahl ist bereits verfügbar
Wenn Sie Ihren Wahlraum zu den Kommunalwahlen und zur Wahl des Ruhrparlaments am Sonntag, 14. September 2025, nicht aufsuchen können oder möchten, können Sie per Briefwahl wählen.
Die Briefwahl müssen Sie zuvor beantragen. Das geht auf drei Wegen:
- Mit dem Antrag auf der Wahlbenachrichtigung
Zum einen kann der Antrag auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung ausgefüllt und unterschrieben an das Wahlamt im Rathaus verschickt werden.
- Per Online-Antrag
Außerdem haben Sie die Möglichkeit, den Antrag auf Briefwahl online zu stellen. Für den Antrag sind die Wahlbezirks- und die Wählerverzeichnisnummer erforderlich – beide Angaben finden die Wähler*innen auf der Wahlbenachrichtigung. Die Nummer des Wahlbezirks und die Wählerverzeichnis-Nr. sind vorausgefüllt, wenn der Online-Antrag über den QR-Code auf der Wahlbenachrichtigung gescannt und aufgerufen wird.
- Persönlich vor Ort im Briefwahlbüro
Die Briefwahl ist auch – ohne vorherigen Antrag – im Briefwahlbüro möglich.
Das Briefwahlbüro im Rathaus (1. OG) ist geöffnet vom 18. August bis einschließlich 12. September 2025 im Sitzungssaal des Rathauses, Genthiner Straße 8.
Mo und Mi: 8.30 bis 12.00 Uhr & 14.00 bis 16.00 Uhr
Di und Fr: 8.30 bis 12.00 Uhr
Do: 8.30 bis 12.00 Uhr & 14.00 bis 17.00 Uhr
Freitag, 12.9.2025: 8.30 bis 15.00 Uhr
Zusätzlich ist das Briefwahlbüro an zwei Samstagen besetzt:
am Samstag, 30. August 2025, von 9.00 bis 12.00 Uhr
am Samstag, 6. September 2025, von 9.00 bis 12.00 Uhr