Ehrenamtskarte NRW: Land vereinfacht Zugangsvoraussetzungen
Die Zugangsvoraussetzungen zur Ehrenamtskarte NRW wurden herabgesetzt. Ab sofort gilt: Ehrenamtliche, die die Ehrenamtskarte NRW, müssen durchschnittlich mindestens vier Stunden (vorher: fünf Stunden) in der Woche ehrenamtlich tätig sein - bzw. 200 Stunden im Jahr (vorher: 250 Stunden). Außerdem Zudem dürfen Ehrenamtliche eine Aufwandsentschädigung erhalten, soweit sie den steuerlichen Freibetrag der Ehrenamtspauschale (960 Euro) bzw. der Übungsleiterpauschale (3.300 Euro) nicht übersteigt.
Mit der Anpassung erhalten künftig noch mehr Menschen eine sichtbare Anerkennung für ihren freiwilligen Einsatz für das Gemeinwohl. Ehrenamt findet heute in vielen Lebenssituationen statt – flexibel, projektbezogen und oft neben Familie, Beruf oder Ausbildung. Die erleichterten Zugangskriterien tragen dieser Realität Rechnung und öffnen die Ehrenamtskarte für einen größeren Kreis Engagierter.
Die Ehrenamtskarte NRW verbindet Dank und Anerkennung mit einem praktischen Nutzen. Inhaber*innen können sich inzwischen landesweit über rund 5.000 Vergünstigungen bei Unternehmen und Einrichtungen freuen. Dazu gehören Ermäßigungen beim Eintritt in Schwimmbädern oder Museen, für Theater- oder Musikveranstaltungen, aber auch geringere Gebühren für VHS-Kurse oder Rabatte bei vielen Einzelhändlern, in Kinos oder Sportstätten. Mehr als 80.000 besonders engagierte Bürgerinnen und Bürger sind zwischenzeitlich mit dieser Karte ausgezeichnet worden.
Vergünstigungen der Stadt Datteln
Die Stadt Datteln gewährt Inhaber*innen der Ehrenamtskarte NRW eine Reihe von Vergünstigungen in städtischen Einrichtungen: bei der VHS, in der Musikschule und in der Stadtbücherei. In Datteln haben seit Einführung 51 Ehrenamtliche die Ehrenamtskarte NRW erhalten.