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Menschen in der Fußgängerzone

273.130 Euro für die Belebung der Innenstadt: Stadtverwaltung profitiert von NRW-Förderprogramm

Gute Nachricht für die Dattelner Innenstadt: Es gibt weitere Unterstützung aus dem Förderprogramm „Zukunftsfähige Innenstädte und Ortszentren Nordrhein-Westfalen“. 273.130 Euro hat die Stadt Datteln ab 2024 zur Verfügung, um leerstehende Ladenlokale neu zu nutzen oder von Leerstand bedrohte Geschäfte zu sichern.

Mit der Fördermaßnahme ermöglicht das Land NRW der Stadt Datteln in einem Zeitraum von vier Jahren, die Innenstadt weiter mit frequenzbringenden Angeboten zu beleben – dazu zählen beispielsweise: Einzelhandels- oder Gastronomie-Start-Ups, Dienstleister mit Publikumsverkehr, Direktverkauf landwirtschaftlicher Produkte zur Förderung der lokalen/regionalen Vermarktung, Angebote von Lieferservices/Verteilstationen, Showrooms des Handels, kulturwirtschaftliche Nutzungen, bürgerschaftliche und nachbarschaftliche Nutzungen, Bildungsangebote und/oder Kindertagesbetreuung.

Förderung auf zwei Jahre begrenzt

Die Förderung ist pro Ladenlokal auf zwei Jahre begrenzt. Damit sie in Anspruch genommen werden kann, müssen sich die Eigentümer*innen der Ladenlokale bereiterklären, auf 30 Prozent der letzten Miete zu verzichten. Mieter*innen im Förderprogramm zahlen eine um 80 Prozent von der Altmiete reduzierte Pacht.

Erste Gespräche bereits geführt

„Gespräche mit ersten Interessenten wurden bereits geführt“, sagt Lukas Floßdorf von der Wirtschaftsförderung. „Wir sind zuversichtlich, in den nächsten vier Jahren möglichst viele Mietverträge im Rahmen des Förderprogramms abschließen zu können und damit einen Beitrag zur Frequenzsteigerung in der Innenstadt zu leisten“.

Umbau von Ladenlokalen förderfähig

Auch der Umbau von fünf Ladenlokalen ist förderfähig. Dabei erhalten Eigentümer*innen eine 50-prozentige Förderung auf nachgewiesene Umbaukosten, die mindestens 5.000 Euro und maximal 15.000 Euro pro Ladenlokal betragen dürfen. In begründeten Einzelfällen kann das auch für laufende Mietverträge gelten.

Das Förderprogramm gilt für einen festgelegten Konzentrationsbereich in zentralen Bereichen der Dattelner Innenstadt. Ladenlokale, die bereits von diesem Förderprogramm profitiert haben, können nicht nochmals gefördert werden.

Kontakt für weitere Auskünfte

Vermieter*innen und Bürger*innen, die ein Ladenlokal pachten möchten, wenden sich gerne an die Wirtschaftsförderung der Stadt Datteln. Ansprechpartner für weitere Auskünfte ist bei der Stadt Datteln Lukas Floßdorf: 02363/107-383, E-Mail: wirtschaftsfoerderung@stadt-datteln.de.