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Blätter von Baumkronen im Berliner Busch
Bis 2045 soll Deutschland klimaneutral heizen

Kommunale Wärmeplanung

Zum 1.1. 2024 ist das Gesetz für die Wärmeplanung und zur Dekarbonisierung der Wärmenetze (Wärmeplanungsgesetz - WPG) in Kraft getreten. Die kommunale Wärmeplanung ist erforderlich, um die Wärmewende auf kommunaler Ebene zu planen und zu steuern. So soll gewährleistet sein, dass die Herausforderungen einer kommunalen Wärmeversorgung strategisch angegangen werden können.

Zeitplan

Seit 1.12.2023 erarbeitet die BMU Energy Consulting GmbH (BMU) aus Wuppertal die kommunale Wärmeplanung für Datteln. Das Unternehmen wurde durch eine entsprechende Ausschreibung ausgewählt.

Eine verwaltungsinterne Arbeitsgruppe der Stadtverwaltung trifft sich regelmäßig mit BMU. Dazu gehören Mitarbeiter*innen der Fachdienste Umwelt, Stadtplanung, Bauordnung, Gebäudewirtschaft, Liegenschaften sowie Straßenbau, Stadtentwässerung, Grünanlagen. Aktuell finden intensive Gespräche mit allen Akteuren (u. a. Versorger, Schornsteinfeger*innen, Lippeverband, Unternehmen) statt, um die notwendigen Daten gemäß WPG zu erhalten.

Nach Abschluss der Bestandsanalyse und der Potentialanalyse (ca. Juni 2024), findet am 2.7.2024 um 17 Uhr die erste Bürger*innen-Informationsveranstaltung im Foyer der Stadthalle statt. Eine weitere ist für Ende Dezember 2024/Anfang Januar 2025 vorgesehen. Die Stadtverwaltung wird kontinuierlich in Ausschüssen über den Sachstand informieren.

Was soll das Wärmeplanungsgesetz leisten?

Das Wärmeplanungsgesetz soll einen wesentlichen Beitrag dazu leisten, dass künftig Raumwärme, Warmwasser und Prozesswärme mit erneuerbaren Energien erzeugt und für die Bürger*innen bereitgestellt werden können. Diese Wärmeerzeugung soll kosteneffizient, nachhaltig, sparsam, bezahlbar und treibhausgasneutral bis spätestens bis 2045 umgesetzt werden. Ziel der Wärmeplanung ist es, den vor Ort besten und kosteneffizientesten Weg für eine klimafreundliche und fortschrittliche Wärmeversorgung zu ermitteln.

Die Länder können ein früheres Zieljahr bestimmen, das im Rahmen der Umsetzung dieses Gesetzes zu Grunde zu legen ist. Laut Wärmeplanungsgesetz muss die Stadt Datteln spätestens bis zum 30. Juni 2028 einen Wärmeplan erstellen.

Der Entwurf des Gesetzes stellt unter anderem dar, welche Bestandteile eine Wärmeplanung umfasst:

  1. Beschluss oder die Entscheidung der Kommune über die Durchführung der Wärmeplanung
  2. Vorprüfung
  3. Bestandsanalyse
  4. Potenzialanalyse
  5. Entwicklung und Beschreibung eines Zielszenarios
  6. Einteilung des beplanten Gebiets in voraussichtliche Wärmeversorgungsgebiete sowie Darstellung der Versorgungsoptionen
  7. Entwicklung einer Umsetzungsstrategie mit konkreten Umsetzungsmaßnahmen, die innerhalb des beplanten Gebiets zur Erreichung des Zielszenarios beitragen sollen.

Am 15.5.2023 hat die Stadtverwaltung einen Antrag auf Förderung bei der Zukunft - Umwelt - Gesellschaft (ZUG) gGmbH eingereicht. Die Antragsumme beträgt insgesamt 103.800,00 Euro. Die Förderquote liegt für die Stadt Datteln bei 90 Prozent. Der Förderbescheid liegt seit dem 15.09.2023 vor.

Kontakt

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Das Bild zeigt einen Platzhalter als Kontaktperson.

Jasmin König

Kommunale Wärmeplanung